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2400 gemeinnützige Wohnungen mehr innert vier Jahren

Medienmitteilung

Der Stadtrat legt dem Gemeinderat den zweiten Bericht über die Erreichung der in der Gemeindeordnung verankerten wohnpolitischen Ziele vor. Parallel zum Gesamtbestand aller Wohnungen ist in der Berichtsperiode 2016 bis 2019 der Bestand an gemeinnützigen Wohnungen stark gewachsen. Dies ist erfreulich. Damit konnte der relative Anteil an den Mietwohnungen gehalten werden. Zur längerfristigen Zielerreichung braucht es jedoch weitere Anstrengungen, wofür der Stadtrat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen will.

16. September 2020

Die Stimmberechtigten haben 2011 einen wohnpolitischen Grundsatzartikel in der Gemeindeordnung verankert. Er verlangt insbesondere, preisgünstige Wohnungen und Gewerberäume zu erhalten und den Anteil von gemeinnützigen Wohnungen zu Kostenmiete an den Mietwohnungen bis ins Jahr 2050 auf einen Drittel zu erhöhen. Der Stadtrat legt nun den zweiten Bericht zu den Jahren 2016 bis 2019 vor.

Absolute Zunahme und stabiler Anteil gemeinnütziger Wohnungen

In den Jahren 2016 bis 2019 verzeichnete die Stadt Zürich eine sehr intensive Wohnbautätigkeit, insgesamt nahm der Wohnungsbestand um rund 9000 Wohnungen zu. Rund 2400 davon sind gemeinnützige Wohnungen. Der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen im engeren Sinn an allen Mietwohnungen konnte gehalten werden und betrug Ende 2019 26,4 Prozent (2015: 26,5 Prozent); der Anteil im weiteren Sinn betrug Ende 2019 29,3 Prozent (Ende 2015: 29,0 Prozent).

Die Anzahl subventionierter Wohnungen für tiefere Einkommen konnte dank vermehrter Anstrengungen nach einem jahrzehntelangen und sehr deutlichen Rückgang bis vor etwa zehn Jahren bei rund 6700 stabilisiert werden.

Auch künftig deutlicher Ausbau des gemeinnützigen Wohnungsbestands

Die bereits heute bekannten Projekte gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften lassen den Schluss zu, dass der gemeinnützige Wohnungsbestand in der Stadt Zürich in den kommenden Jahren nochmals deutlich erhöht werden wird. Mit diesem Wachstum werden die in der Gemeindeordnung postulierten Ziele einer guten sozialen Durchmischung der Zürcher Bevölkerung und von mehr Wohnraum für Familien sichergestellt.

Um den relativen Anteil der gemeinnützigen Wohnungen zu erhöhen, muss die Bautätigkeit der gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften in den nächsten Jahren gegenüber den übrigen Bauträgern überproportional ansteigen oder der Bestand müsste durch einen intensiven Erwerb von Immobilien markant erhöht werden. Angesichts der allgemein hohen Wohnbautätigkeit und dem hohen Preisniveau erachtet es der Stadtrat entsprechend als unrealistisch, den relativen Anteil in den kommenden Jahren markant steigern zu können. Auch die übergeordneten planerischen Rahmenbedingungen auf Ebene Bund und Kanton, etwa diejenigen im Zusammenhang mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (§ 49b PBG), werden voraussichtlich nicht zu einer markanten Zunahme an preisgünstigen Wohnungen beitragen.

Aktive Wohnpolitik des Stadtrats

In seinem Programm Wohnen fasst der Stadtrat die Stossrichtungen und Massnahmen zusammen, mit denen er die wohnpolitischen Ziele aus der Gemeindeordnung umsetzen will (www.stadt-zuerich.ch/wohnpolitik). Die traditionellen Förderinstrumente der Stadt Zürich reichen von der Abgabe von Land im Baurecht über zinsgünstige Hypotheken, die Erstellung eigener Wohnsiedlungen, die Bereitstellung von Rahmenkrediten für Wohnbauaktionen zur gezielten Subventionierung einzelner Wohnungen für tiefe Einkommen bis hin zu Abschreibungsbeiträgen, der Übernahme von Anteilscheinen bei Genossenschaften und die Dotierung von Stiftungskapital. Die Bevölkerung bestätigte diese aktive Wohnpolitik des Stadtrats in mehreren Volksabstimmungen deutlich.

Zur längerfristigen Zielerreichung will der Stadtrat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Mit dem Ende 2018 lancierten Strategie-Schwerpunkt optimiert und ergänzt der Stadtrat aktuell die planerischen und finanziellen Instrumente. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines kommunalen Wohnraumfonds, raumplanerische Massnahmen, erweiterte Kompetenzen des Stadtrats für den Erwerb von Land und Immobilien (kommunale Abstimmung vom 27. September 2020) und die weitere, intensive Förderung subventionierter Wohnungen für tiefe Einkommen.

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