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Friedhof Sihlfeld: Beschwerde gegen Entscheid zur Einschränkung der Öffnungszeiten

Medienmitteilung

Der Bezirksrat hat den Stadtrat mit Beschluss vom 20. Januar 2022 angewiesen, den Friedhof Sihlfeld jeden Tag ab spätestens 20 Uhr zu schliessen. Der Stadtrat erachtet diese einschneidende, dauerhafte Massnahme als nicht angebracht, um aktuellen Problemen entgegenzuwirken. Er wird gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.

9. Februar 2022

Friedhöfe sind Orte der Trauer, der Erinnerung und der Besinnung. Der Stadtrat setzt sich für eine pietätvolle Nutzung der Friedhöfe ein. Er will die Kernnutzung schützen und gleichzeitig eine dem Ort angemessene Erholungsnutzung gewährleisten.

Am 20. Januar 2022 hat der Bezirksrat beschlossen, dass der Friedhof Sihlfeld jeden Abend ab spätestens 20 Uhr geschlossen werden muss. Der Stadtrat erachtet eine solche Massnahme, die das Recht zahlreicher Friedhofsbesucherinnen und -besuchern stark einschränken würde, als nicht zielführend und nicht angebracht, um vorhandenen Problemen entgegenzuwirken. Er hat deshalb ein Interesse daran, seine Position durch das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.

Der Stadtrat bedauert es, wenn die Gefühle von Friedhofsbesucherinnen und -besuchern verletzt werden, wenn sich Personen aus ihrer Sicht respektlos und unangemessen verhalten. Die Stadt Zürich hat deshalb seit dem Herbst 2020 verschiedene zielgerichtete Massnahmen ergriffen, um den Friedhof Sihlfeld als einen Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen. Eine Schliessung in der Nacht kann aus Sicht des Stadtrats nur dann – als temporäre Massnahme – angebracht sein, wenn diese Massnahmen nicht genug wirken und sich die Probleme in der Nacht stark häufen sollten.

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