Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich schreibt vor, dass die Direktorin oder der Direktor der Finanzkontrolle auf Antrag des Stadtrats für jeweils eine Amtsdauer von vier Jahren durch den Gemeinderat gewählt wird.
Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat den amtierenden Direktor der Finanzkontrolle zur Wiederwahl für die Amtsdauer 2022–2026 vor. Mit Franco Magistris verfügt die Stadt Zürich über eine überzeugende Persönlichkeit mit ausgewiesener Fach- und Führungskompetenz an der Spitze der Finanzkontrolle. Seit seinem Amtsantritt im Jahr 2008 hat er die Finanzkontrolle personell, organisatorisch, fachlich und technisch stetig weiterentwickelt.