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Ukraine-Sonderbeiträge an Zürcher Kulturorganisationen

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich schafft ein befristetes Förderinstrument, um geflüchtete Kulturschaffende schnell und niederschwellig zu unterstützen.

14. Juli 2022

Die Stadt Zürich lanciert ein befristetes Förderinstrument zur Unterstützung von Kulturschaffenden, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind. Der Gemeinderat hat hierzu am 13. Juli 2022 einen Nachtragskredit in Höhe von 400 000 Franken bewilligt. Mit den Mitteln sollen Sonderbeiträge an Kulturorganisationen ausgerichtet werden, die Angebote zur Unterstützung dieser geflüchteten Kulturschaffenden schaffen. Dank der Sonderbeiträge sollen geflüchtete Kulturschaffende niederschwellig und schnell Zugang zu Arbeits- und Produktionsmöglichkeiten erhalten und sich mit der lokalen Kulturszene vernetzen können. Beitragsberechtigt sind Kulturorganisationen, die ihren Sitz in der Stadt Zürich haben oder ein Angebot in der Stadt Zürich realisieren.

Die mögliche Beitragshöhe pro Gesuch beträgt 5000 bis 70 000 Franken – je nach Grösse des Projekts oder Angebots. Gesuche können bis am 30. September 2022 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Gesuchsverfahren finden sich auf der städtischen Webseite.

Das Förderinstrument «Ukraine-Sonderbeiträge an Kulturorganisationen» reiht sich ein in bestehende Aktivitäten der Stadt Zürich, mit denen sie sich in verschiedenen Bereichen solidarisch zeigt mit den Betroffenen des Kriegs gegen die Ukraine.

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