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Für mehr Sichtbarkeit aller Geschlechter: Revision des Reglements über die sprachliche Gleichstellung

Medienmitteilung

Der Stadtrat erlässt ein neues Reglement für die sprachliche Gleichstellung in Texten der Stadtverwaltung. Es legt fest, wie Menschen aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen und benannt werden können. Ziel ist, dass neben Frauen und Männern auch trans und non-binäre Menschen sprachlich sichtbarer werden.

8. Juni 2022

Der Stadtrat hat ein revidiertes Reglement über die sprachliche Gleichstellung für behördliche Texte der Stadtverwaltung erlassen. Es ersetzt das bisherige Reglement aus dem Jahr 1996. Dieses hatte die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann geregelt, es aber nicht immer erlaubt, auch non-binäre Menschen adäquat anzusprechen und sprachlich sichtbar zu machen. Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht nur als weiblich oder männlich bezeichnen.

Das neue, bedeutend kürzere Reglement legt fest, dass in behördlichen Texten Personen aller Geschlechter sprachlich gleichberechtigt behandelt werden: also Frauen, Männer und non-binäre Personen. Bezieht sich ein Text auf Personen verschiedener Geschlechter oder auf Personen, von denen nicht bekannt ist, welche geschlechtsbezogene Bezeichnung sie wünschen, haben Mitarbeitende der Stadtverwaltung zwei Möglichkeiten: Sie können geschlechtsneutrale Formen verwenden, wie sie bereits das alte Reglement vorsah (Beispiele: «Rettungskräfte», «Studierende»). Als ergänzende, alternative Möglichkeit ist – mit Ausnahme weniger Textsorten – neu auch in der Stadtverwaltung die Verwendung des Gendersterns erlaubt (Beispiel: «Zürcher*innen»). Das bisher erlaubte Binnen-I (Beispiel: «MitarbeiterIn») soll nicht mehr verwendet werden.

Die Prüfung des bisherigen Reglements für die sprachliche Gleichstellung von 1996 war ein Ziel des vom Stadtrat beschlossenen Gleichstellungsplans für die Jahre 2019 bis 2022. Das Büro des Stadtparlaments hatte zuvor im Januar 2019 in einem Schreiben des Gemeinderatspräsidenten an den Stadtrat angeregt, das Thema der sprachlichen Gleichstellung von trans Menschen bei der Prüfung des Postulats «Aktionsplan zur Gleichstellung und zur Sicherung der Grundrechte von trans* Personen» (GR NR. 2017/377) zu adressieren.

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