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Zur Unterstützung der Kulturschaffenden: Erneute Vergabe von Covid-Arbeitsstipendien

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich wiederholt das befristete Förderinstrument «Covid-Arbeitsstipendium» im Jahr 2022. Damit gibt sie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, an künstlerischen Vorhaben weiterzuarbeiten.

1. März 2022

Der Kulturbereich ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus immer noch stark betroffen. Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind wegen negativer Auswirkungen und finanzieller Einbussen nach wie vor in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Es droht der Verlust von Talenten und innovativem Potential, es droht eine Erosion von Kreation und Produktion mit stark negativen Folgen für das gesamte Kulturschaffen ebenso wie für das Publikum. Dies umso mehr, als mit der Aufhebung der behördlichen Einschränkungen vom 17. Februar 2022 Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende nach der aktuell laufenden Schadensperiode wegfallen werden.

Ausschreibung läuft ab dem 1. März 2022

Antragsberechtigt sind professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind, der von der Stadt Zürich Kultur gefördert wird (Bildende Kunst, E-Musik, Jazz Rock Pop, Literatur, Tanz, Theater). Die Arbeitsstipendien leisten einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten der Künstlerinnen und Künstler während ihrer Arbeit an einem oder mehreren künstlerischen Vorhaben.

Es können rund 300 Arbeitsstipendien mit einem festgelegten Pauschalbetrag von 15 000 Franken vergeben werden. Es können künstlerische Vorhaben eingereicht werden, die mindestens drei Monate dauern.

Die Eingabefrist läuft bis zum 1. April 2022. 

Sämtliche Informationen zur Gesuchseingabe finden sich auf der Website von Stadt Zürich Kultur.

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