Die Zürcher Kunstgesellschaft ist die Betreiberin des Kunsthaus Zürich. Der Verein wird von der Stadt Zürich subventioniert. Mit der Eröffnung der Kunsthaus-Erweiterung im Oktober 2021 hatte sich der Subventionsbeitrag um 4,5 Millionen auf aktuell 12,87 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Diese Erweiterung mit dem Chipperfield-Bau sowie die Übernahme von drei grossen Dauerleihgaben (Sammlung Bührle, Sammlung Looser und Sammlung Merzbacher) veränderten den Betrieb des Kunsthauses und machen eine Erneuerung des bisherigen Subventionsvertrags von 1988 mit der Zürcher Kunstgesellschaft notwendig.
Klare Verpflichtungen hinsichtlich Ethik und Provenienzforschung
Der neue Subventionsvertrag enthält vertiefte Verpflichtungen hinsichtlich Ethik und Provenienzforschung – ein Thema, das in den letzten Monaten Gegenstand intensiver Debatten war. Die Zürcher Kunstgesellschaft verpflichtet sich mit dem Vertrag, die Washingtoner Richtlinien und ihre Folgeerklärungen zeitgemäss umzusetzen und sich dabei am Begriff «NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» zu orientieren. Sie betreibt die Provenienzforschung über die Werke der eigenen Sammlung und prüft die Provenienzen der Werke der Dauerleihgaben. Sie trifft daraus die angezeigten Massnahmen. Sie stellt keine Werke von Dauerleihgaben aus, bei denen substantiierte Hinweise auf NS-verfolgungsbedingten Entzug bestehen. Die Provenienzforschung und der Umgang mit ihren Ergebnissen stellen für die Zürcher Kunstgesellschaft eine Priorität dar.
Spezifische Vorgaben zur Sammlung Bührle
Im Subventionsvertrag ist verankert, dass die bisherige Provenienzforschung zu den Werken der Sammlung Bührle einer unabhängigen, wissenschaftlich höchsten Standards genügenden externen Evaluation unterzogen wird. Die Vorarbeiten dafür laufen. Der Subventionsvertrag macht auch Vorgaben zur Vermittlung dieser historisch belasteten Sammlung und verlangt, dass die Kontextualisierung jeweils dem aktuellen Forschungsstand entsprechend angepasst wird. Sie äussert sich auch zu den Provenienzen.
Angebote für ein möglichst breites Publikum
Der neue Subventionsvertrag stärkt zudem die kulturelle Teilhabe: Das Kunsthaus soll seine Leistungen einem möglichst breiten Publikum aus verschiedenen Kreisen der Gesellschaft zugänglich machen. Es bekennt sich zu einem inklusiven Zugang.
Der Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft hat dem Vertragsinhalt des neuen Subventionsvertrags am 9. Februar 2022 zugestimmt. Die Genehmigung des jetzt vom Stadtrat verabschiedeten Subventionsvertrags fällt in die Kompetenz des Gemeinderats.
Weitere Informationen
Weitere Auskünfte erteilt
– Weitere Auskünfte erteilt Stadtpräsidentin Corine Mauch, T +41 44 412 31 20 , heute zwischen 11 und 12 Uhr