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Befristete Erhöhung der Unterstützungsbeiträge für Kongresshaus und Tonhalle

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Betriebsbeitrag an die Kongresshaus-Stiftung Zürich zu erhöhen und die höheren Mietkosten zu übernehmen, die die Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG an die Kongresshaus-Stiftung entrichtet. Die beiden Beiträge sollen nicht wie ursprünglich beantragt unbefristet erhöht werden, sondern zunächst bis 2028.

28. September 2022

Die Pandemie traf die Kongresshaus Zürich AG besonders hart. Trotz eines Darlehens der Stadt und massiver Sparmassnahmen bleibt das Unternehmen sanierungspflichtig. Auf Antrag des Stadtrats hat der Gemeinderat deshalb am 7. September 2022 einen Beitrag von höchstens 4,5 Millionen Franken bewilligt, mit dem sich die Stadt an der geplanten Kapitalerhöhung der Kongresshaus Zürich AG beteiligt (GR Nr. 2022/180).

Neben dieser Unterstützungsmassnahme hatte der Stadtrat dem Gemeinderat ursprünglich weitere Massnahmen zur nachhaltigen finanziellen Stabilisierung des Kongresshaus-Tonhalle-Konstrukts beantragt (Medienmitteilung vom 11. Mai 2022). Zum einen sollte der Betriebsbeitrag an die Kongresshaus-Stiftung Zürich um 950 000 Franken (bisher: 2,9 Millionen Franken) erhöht werden, um die nachhaltige Immobilienbewirtschaftung und die Finanzierung von Renovationen zu gewährleisten. Zum anderen sollte der Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG den geänderten Mietverhältnissen angepasst und insbesondere die um 216 800 Franken höheren Mietkosten durch die Stadt getragen werden.

Beitragserhöhungen neu bis 2028 befristet

Aufgrund der Rückmeldungen aus der vorberatenden Kommission des Gemeinderats war davon auszugehen, dass der Gemeinderat diese beiden Unterstützungsmassnahmen nicht unbefristet sprechen möchte, wie dies der Stadtrat beantragt hatte. Aus diesem Grund zog der Stadtrat die Anträge zu den Beitragserhöhungen zurück (STRB Nr. 0719/2022).

Der Stadtrat kommt nun dem Anliegen der Gemeinderatskommission nach und unterbreitet dem Gemeinderat eine neue Weisung mit einer Befristung der beiden Beiträge bis 2028.

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