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Zweiter Wahlgang der Ständeratswahlen: Hohe Beteiligung bei den Gutverdiener*innen

Medienmitteilung

42,7 Prozent der Stadtzürcher Stimmberechtigten gaben beim zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen am 19. November 2023 ihren Stimmrechtsausweis ab. Am höchsten war die Beteiligung bei den gut situierten älteren Personen.

11. Dezember 2023

In der Stadt Zürich ist die Beteiligung am zweiten Wahlgang der eidgenössischen Wahlen üblicherweise deutlich tiefer als am ersten. So auch dieses Jahr: Die Beteiligung am 19. November 2023 war mit 42,7 Prozent beinahe zehn Prozentpunkte niedriger als am 22. Oktober. Dieses Muster zieht sich quer durch alle Wohnquartiere und Altersgruppen. Ein besonders ausgeprägter Rückgang zeigte sich bei den jungen Stimmberechtigten.

In Oberstrass wählte mehr als die Hälfte, in Hirzenbach nur ein Viertel

Die niedrigste Beteiligung am Urnengang resultierte am 19. November im Stadtquartier Hirzenbach, wo nur 25 Prozent der Wahlberechtigten an die Urne gingen. Wie bei Wahlen und Abstimmungen üblich, war auch dieses Mal die Beteiligung im ganzen Kreis 12 am tiefsten. Am stärksten beteiligten sich die Wahlberechtigten in den Quartieren Oberstrass, Fluntern und Hottingen (alle 56 %).

Deutlich grösseres Einkommen bei den Wählenden als bei den Nichtwählenden

Die hohe Beteiligung in den einkommensstarken Quartieren deutet es an: Gewählt hatten am 19. November viele Stimmberechtigte mit eher hohem Einkommen. Der Median des steuerbaren Einkommens der wählenden Einzelpersonen war mit etwa 53 000 Franken rund ein Viertel höher als derjenige der Nichtwählenden mit rund 40 000 Franken. Dieses Muster akzentuierte sich noch bei den Verheirateten. Bei Einzelpersonen und Verheirateten stieg die Beteiligung mit zunehmendem Alter und steuerbaren Einkommen deutlich. Nur die Jungen wiesen ein anderes Wahlverhalten auf: Als einzige Altersgruppe wiesen sie bei höherem steuerbarem Einkommen keine zunehmende Beteiligung am Urnengang auf.

Noch deutlichere Unterschiede beim Vermögen

Beim steuerbaren Vermögen unterschieden sich Wählende und Nichtwählende noch stärker. Das Medianvermögen der Wähler*innen war mit 96 000 Franken mehr als viermal so hoch wie jenes der Nichtwählenden (23 000 Franken). Verheiratete Wahlteilnehmende versteuerten 447 000 Franken und wiesen somit ebenfalls ein deutlich höheres Medianvermögen aus als nichtwählende Eheleute (94 000 Franken). Es ist allerdings zu beachten, dass mindestens ein Teil dieser Unterschiede darauf zurückzuführen ist, dass das Vermögen und auch das Einkommen mit dem Alter zunehmen. Dies gilt auch für die politische Beteiligung, und somit stehen die beiden Merkmale in Korrelation zueinander.

Datenquelle: Stimmrechtsausweise

Die Analyse beruht auf den eingereichten Stimmrechtsausweisen (ESRA). Auf diesen ist ein persönlicher Code aufgedruckt. Dieser wurde mit einem Auszug aus dem Personenregister verglichen, der alle stimmberechtigten Personen enthält. Die ESRA werden getrennt von den Wahl- und Abstimmungsdokumenten erfasst und die gewonnenen Daten anonymisiert. Auf diese Art lässt sich bestimmen, wer am Urnengang teilgenommen hat, nicht aber, wen sie gewählt haben.

Für die vorliegende Publikation wurde die Wahlbeteiligung mit den Steuerdaten verknüpft. In der Auswertung wird zwischen Einzelpersonen und Verheirateten unterschieden, da für diese Personengruppen jeweils andere Steuertarife gelten. Da es lange dauert, bis die definitive Veranlagung der Steuern verfügbar ist, werden die Angaben zu Einkommen und Vermögen aus dem Steuerjahr 2020 (geltend per 31.12.2020) verwendet. Personen, die seit Ende 2020 zugezogen, volljährig geworden oder eingebürgert worden sind, bleiben daher von der Analyse ausgeschlossen.