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Volljährigenfeier

stadt-zuerich.ch/18

Am Donnerstag, 9. November 2023 begrüsste der Stadtrat Zürcher*innen mit Jahrgang 2005 zur Volljährigenfeier im Stadthaus.

Endlich 18! Was gilt nun?

Volljährig zu sein bedeutet, vor dem Gesetz als erwachsene Person zu gelten. Ab dem 18. Geburtstag haben Sie also neue Freiheiten, aber auch neue Pflichten.

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