Gesucheingaben und Voranfragen für Aussenwerbung sind seit dem 13. August 2025 volldigital über die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» einzureichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass keine analogen Voranfragen und Gesucheingaben mehr entgegengenommen werden können. Die Plattform «Reklamebewilligungen online» ist abgeschaltet.
Anfragen per Mail oder auf dem Postweg werden retourniert und es wird auf die digitale Eingabeplattform «eBaugesucheZH» verwiesen.
Bei spezifischen Fragen zur Umstellung finden Sie auch weitere Informationen bei den Fragen und Antworten.
Für Aussenwerbeanlagen jeglicher Art ist eine baurechtliche Bewilligung nötig.
Für Reklameanlagen, die in den öffentlichen Grund ragen, ist eine Konzession für die Benützung des öffentlichen Grunds zu Werbezwecken erforderlich. Weitere Bestimmungen zur Gestaltung der Anlagen sind in den VARöG zu finden.
Die Kriterien sowie die städtebauliche und stadträumliche Herleitung für die Bewilligung von Aussenwerbeanlagen sind in den Aussenwerbekonzepten definiert.
Sowohl die Bewilligung wie auch die Benützung des öffentlichen Grunds ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührenordnung für das Reklamewesen geregelt.
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