Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die integrativ geschult werden, haben Anrecht auf Beratung und Unterstützung.
In der Integration werden die Kinder und Jugendlichen von Lehrpersonen der SFS in ihrer Klasse sehbehinderten- oder blindenspezifisch unterstützt. Die Beratung, Information und Sensibilisierung des schulischen Umfelds gehören ebenfalls zum Auftrag der B+U Lehrpersonen.
Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung und weiterem, verstärktem Förderbedarf besuchen die Tagessonderschule der SFS. Sie werden in kleinen Klassen mit maximal acht Schüler*innen vom Kindergarten bis zur Sekundarschule unterrichtet.
Wenn Eltern, Heilpädagogische Früherzieher*innen (HFE), Kinderärzt*innen oder Mitarbeitende von Schulen eine Auffälligkeit des Sehens feststellen und sich die Frage nach Unterstützung im Unterricht stellt, ist in einem ersten Schritt eine Low Vision Abklärung notwendig. Für eine Low Vision Abklärung braucht es eine Kostengutsprache der Gemeinde und einen aktuellen Augenarztbericht. Die Schüler*in kann via Anfrageformular zur Abklärung angemeldet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Claudia Siegrist, Sekretariat SFS.
Die Low Vision Abklärung gibt Auskunft über das Sehen im Alltag. Unter «normalen» Bedingungen werden verschiedene Bereiche des Sehens gemessen:
- Nah- und Fernvisus
- Bewegungen des Auges
- Simultansehen/Räumliche Wahrnehmung
- Gesichtsfeld
- Lichtbedarf
- Blendung
- Farbsehen
- Vergrösserungsbedarf
Die gemessenen Werte geben Hinweise über die Art und den Umfang der benötigten Unterstützung, wie zum Beispiel die benötigte Schriftgrösse, Kontraste, Licht und optische Hilfsmittel. Ebenfalls werden Empfehlungen zum Beratungspaket seitens SFS und zum Nachteilsausgleich abgegeben.
Der Abklärungsbericht dient als Diskussionsgrundlage für Eltern und Schule um den Unterstützungsbedarf zu klären.
Stellt sich heraus, dass die*der Schüler*in nur im Bereich Sehen verstärkten Förderbedarf hat, wird Beratung und Unterstützung empfohlen.
Stellt sich heraus, dass bei dem*der Schüler*in neben dem Förderbedarf im Bereich Sehen noch andere Herausforderungen für das Lernen hinzukommen, kann eine Schulung an der Tagessonderschule der SFS in Betracht gezogen werden.
Aufgrund der Empfehlung fragt die Gemeinde das Angebot B+U in einem bestimmten Umfang bei der SFS an.
Der Schulpsychologische Dienst führt ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) als Entscheidungsgrundlage für die Sonderschulung durch.
Schulpsychologische Dienste für Schulen, Kanton Zürich
Wenn die Schulung an der Tagessonderschule in Frage kommt, können die Eltern einen Orientierungsbesuch vereinbaren. Dieser findet ohne Kinder und häufig gemeinsam mit einer für das Kind zuständigen Fachperson statt.
Gerne kann der*die Schüler*in ein bis zwei Tage an der SFS «schnuppern». Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Sabine Zanelli, Co-Schulleiterin.
Die Finanzierung der Tagessonderschule erfolgt durch Beiträge des Kantons und der Stadt Zürich. Schüler*innen, die nicht in der Stadt Zürich wohnen, erhalten Beiträge ihrer Schulgemeinde. Die Eltern übernehmen gemäss Vorgaben ihrer Wohngemeinde einen Teil der Kosten für das Mittagessen und die Betreuung.
Die Kosten für Angebote der B+U tragen die Gemeinden.