Wenn Schüler*innen mit einer Sehbeeinträchtigung in den Regelschulen integriert werden, beraten und unterstützen kompetente Fachpersonen der SFS die Schulen, die Lehrpersonen und die Schüler*innen im Bereich Sehen.
Die B+U Lehrperson beantwortet Fragen, unterstützt die Schüler*innen im Unterricht im Bereich Sehen, berät und sensibilisiert die Lehrpersonen und das weitere schulische Umfeld und trägt so zu einer erfolgreichen Integration bei.
Die B+U Lehrpersonen sind vernetzt und arbeiten eng mit den Fachpersonen der sehbehinderten und blindenspezifischen Fachbereiche der SFS zusammen.
Wenn Eltern, Heilpädagogische Früherzieher*innen (HFE), Kinderärzt*innen oder Mitarbeitende von Schulen eine Auffälligkeit des Sehens feststellen und sich die Frage nach Unterstützung in der Schule stellt, wird als Erstes eine Anmeldung für eine Low Vision Abklärung gemacht.
Stellt sich heraus, dass die*der Schüler*in verstärkten Förderbedarf im Bereich Sehen hat, wird ein B+U beantragt.
Die Grösse eines B+U Paktes variiert stark und wird individuell unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren an einem Gespräch mit einer Low Vision Fachperson, Mitarbeitenden der Schule, HFE usw. festgelegt.
- Low Vision Abklärung
- Beratung der Eltern und des schulischen Umfelds
- Erlernen visueller Strategien, um das vorhandene Sehpotential zu nutzen
- Anpassung der Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien gemäss den Grundlagen zur Barrierefreiheit der Interkantonalen Lehrmittelzentrale
- Sensibilisierung der Klassen und Mitarbeitenden der Schulen
- Abklärung, Beratung und Schulung optischer und elektronischer Hilfsmittel
- Erarbeitung eines Nachteilsausgleichs
- Unterstützung bei der Berufswahl
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Für das B+U Angebot der SFS stehen vier Möglichkeiten zur Verfügung:
Paket 1
15 Beratungsstunden und 7 Kontakte vor Ort
Paket 2
30 Beratungsstunden und 20 Kontakte vor Ort
Paket 3
50 Beratungsstunden und 39 Kontakte vor Ort (ein Mal pro Schulwoche)
Paket 4
Individuell ab zwei Wochenlektionen pauschal
Beratungsstunde
160 Franken
Reisekosten pro Kontakt
Stadt Zürich: 50 Franken
Kanton Zürich: 100 Franken
Ausserhalb Kanton Zürich: 150 Franken
Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand bis zur maximalen Anzahl Beratungsstunden pro Paket.
Die Rechnungstellung erfolgt per Ende des Schuljahres, bei Bedarf nach Abschluss der Beratung und Unterstützung bzw. am Ende des Kalenderjahres.
Fragen Sie unverbindlich an. Gerne diskutieren wir telefonisch die Unterstützungsmöglichkeiten.
Fachbereichsleitung B+U
Telefon +41 44 413 43 85
Für Stadtzürcher Schulen läuft die Anfrage und die Koordination über das Pädagogische Fachzentrum Zürich (PFZ).
- Zugang erschwert
- Die Eingangstür ist im Rollstuhl nicht selbstständig zu öffnen.
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es ist 1 Behindertentoilette verfügbar.