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Zielgruppe

Die Heilpädagogische Schule der Stadt Zürich nimmt Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung auf,

  • die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und
  • die auf Grund von Einschränkungen vor allem im intellektuellen Bereich die Lernziele der Regelschule nicht erreichen können und daher auf eine individuelle, angepasste Förderplanung angewiesen sind und
  • die nicht in anderen Sonderschulen besser gefördert werden können.

Separierte Sonderschulung ist vorgesehen für Schülerinnen und Schüler, die aus irgendwelchen Gründen auf einen besonderen Schonraum angewiesen sind oder sich grundsätzlich in kleineren und überschaubareren Strukturen besser entwickeln.

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird mit Eltern und Fachleuten über Vor- und Nachteile einer separierten oder integrierten Schulungsform diskutiert. Wird in der Folge von der Kreisschulpflege eine separierte Schulungsform verfügt, wird der Schüler/die Schülerin einer Klasse der Heilpädagogischen Schule zugewiesen. Ein Wechsel von der einen in die andere Schulungsform ist jederzeit denkbar und möglich, in Absprache mit allen Beteiligten (SSG) auf Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes.

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