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Portrait

Gemeinsame Grundlage für die Arbeit bildet das Ziel, dem Kind in einer Atmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit die Entwicklung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen. Jedes Kind soll seine Eigenart bewahren und entfalten können und seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gemäss geschult und unterstützt werden.  

Die Zielsetzungen, die in allen Bereichen angestrebt werden, orientieren sich an der aktuellen und an der zukünftigen Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Diese sollen im Alltag begleitet und auf ein möglichst selbständiges Leben vorbereitet werden: Die Heilpädagogische Schule will eine Lebensschule sein, in der die Schülerinnen und Schüler leben lernen.  

Die Heilpädagogische Schule der Stadt Zürich vertritt als Institution explizit kein eigenes, verbindliches Menschenbild. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heilpädagogischen Schule sollen ihr eigenes Weltbild vertreten und individuelle Lehrmittel in der Arbeit anwenden dürfen. Zugleich soll das Zusammenspiel der unterschiedlichen Weltanschauungen und Methoden zu einem gemeinsamen Ganzen führen. Damit alle Unterschiede in Weltanschauung und Methode zu einer Bereicherung der Schule führen können, sind einerseits Offenheit dem Anderen gegenüber sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit nötig.

Angebot

Separierte Sonderschulung

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden im Rahmen von kleinen Schulklassen (4–8 Schülerinnen und Schüler pro Klasse) nach einer individuellen Förderplanung geschult und betreut.

Die meisten dieser kleinen Klassen sind örtlich in Regelschulhäuser integriert, wobei individuelle Formen der Zusammenarbeit mit den Regelschulen möglich sind.

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Integrierte Sonderschulung

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden in Regelklassen integriert geschult und dabei von Fachpersonal der Heilpädagogischen Schule begleitet. Neben der Integration einzelner Schülerinnen und Schüler in eine Regelklasse gibt es auch die Möglichkeit, zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zusammengefasst in derselben Klasse zu fördern.

Die Kreisschulpflegen entscheiden gemeinsam mit der Schulleitung der Heilpädagogischen Schule über den Ort und die konkrete Form der Sonderschulung.

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Schulergänzende Betreuung

Die Sonderschulung findet von 8.00–16.00 Uhr statt, am Mittwoch von 8.00–12.00 Uhr.
In der übrigen Zeit (7.00–8.00 Uhr, 16.00–18.00 Uhr, am Mittwochnachmittag und in den Schulferien) organisiert die Heilpädagogische Schule wie die Volksschule grundsätzlich, schulergänzende Betreuungsangebote. Diese können je nach Situation integriert in die Angebote der Regelschule oder im Rahmen von separierten Angeboten der Sonderschule stattfinden.

Form und Ort der schulergänzenden Betreuung wird von den zuständigen Kreisschulpflegen organisiert und bestimmt. Die Heilpädagogische Schule führt diese Angebote im Auftrag der Kreisschulpflegen.

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