Sozialarbeit
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende der SFS. Gestützt auf deren individuellen Bedürfnissen bietet die Sozialarbeit persönliche Beratung, Begleitung und Unterstützung an.
Angebot und Kontakt
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen
Wir unterstützen dich bei
- schulischen, sozialen oder persönlichen Problemen
- Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrpersonen
- Stress oder Schwierigkeiten mit deiner Familie
- Sorgen oder wenn dich etwas belastet
Für Eltern und Erziehungsberechtigte
Wir unterstützen Sie bei
- Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes
- Problemen der Alltagsbewältigung und Entlastungsbedarf
- Abklärung der Ansprüche bei Sozialversicherungen
- Hilfe bei Finanzierungsfragen
- Vermittlung von Beratungs- und Fachstellen
Die Beratung ist ein freiwilliges, vertrauliches und kostenloses Angebot vom Schulamt der Stadt Zürich. Die alltagsorientierte unabhängige Beratung erfolgt in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich.
Ansprechperson
Stefanie Glauser, Sozialarbeiterin FH
Telefon +41 44 413 89 01
Aktuell
Professionelle Familienfotografien
Herzensbilder schenken kostenlose Familienfotografien, wenn ein Kind oder ein Elternteil schwer krank ist. In aufwühlenden Zeiten übermittelt Herzensbilder Botschaften, die von Verbundenheit, Tapferkeit und Liebe sprechen. Diese Fotografien schenken liebevolle Momentaufnahmen von bleibendem Wert.
Mehr Informationen unter www.herzensbilder.ch oder per Mail an mail@herzensbilder.ch
Gut zu wissen
Pro Infirmis berät, begleitet und unterstützt schweizweit Menschen mit körperlichen, kognitiven, psychischen Behinderungen und ihre Angehörigen.
Procap ist eine Selbshilfeorganisation und damit der grösste Mitgliederverband von und für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.
Inclusion Handicap ist der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz und setzt sich für Inklusion und den Schutz der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderungen ein.
EnableMe MyHandycap ist eine gemeinnützige Stiftung für alle Fragen rund um das Thema Menschen mit Behinderungen und chronischer Krankheit.
Beratung und Abklärungsstellen im Kanton Zürich zu Themen der Sonderpädagogik wie Logopädie, Heilpädagogische Früherziehung, Low Vision Pädagogik, Hörsehbehindertenpädagogik, Audiopädagogik und besonderer Bildungsbedarf in der Schule.
Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Ihr Ziel ist es, die Versicherten mit verschiedenen Leistungen zu unterstützen, wenn sie eine Behinderung haben.
Da die Abklärungen meistens viel Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Einreichung des Gesuchs. Zur Anmeldung berechtigt sind auch Behörden oder Dritte, welche die betreffende Person regelmässig unterstützen. Die Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen wird durch die IV-Stelle durchgeführt. Damit die IV Leistungen vergütet, werden die Staatsangehörigkeit, der Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung und den Wohnsitzverlauf usw. berücksichtigt. Gegen den Entscheid der IV-Stelle kann Einwand erhoben werden. Zu den Leistungen der IV bieten Stellen wie Pro Infirmis, Procap oder Inclusion Handicap Unterstützung und Beratung an.
Medizinische Massnahmen
- Die IV übernimmt alle zur Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen.
- Die Behandlungen werden bis zum 20. Altersjahr vollumfänglich übernommen.
- Nach dem 20. Altersjahr übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten und berücksichtigt einen Selbstbehalt.
- Die IV übernimmt zudem die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Therapiefahrten.
Hilflosenentschädigung
Ist das Kind in mehreren alltäglichen Lebensverrichtungen (Ankleiden/Auskleiden, Aufstehen/Absitzen/Abliegen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegung und Pflege gesellschaftlicher Kontakte) dauernd auf die Hilfe anderer Personen angewiesen, kann eine Hilflosenentschädigung beantragt werden.
Intensivpflegezuschlag
Bei Minderjährigen, die eine besonders intensive Betreuung benötigen, gewährt die IV zusätzlich zur Hilflosenentschädigung einen Intensivpflegezuschlag.
Hilfsmittel
Die IV übernimmt Hilfsmittel, die für die selbständige und unabhängige Bewältigung des privaten Alltags benötigt werden.
Assistenzbeitrag
Minderjährige können einen Assistenzbeitrag beanspruchen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Assistenzbeitrag ermöglicht, Personen einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen im Alltag erbringen und somit die Eltern entlasten können