Dies ist sowohl für Betroffene, als auch für das Umfeld und Fachpersonen eine Herausforderung. Die Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) ist eine wertvolle Möglichkeit, um über die eigenen Wertvorstellungen sowie Behandlungswünsche in medizinischen Fragen – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Urteilsunfähigkeit – zu reflektieren und diese festzuhalten. Sie bestärkt die Selbstbestimmung der betroffenen Person, entlastet Angehörige und gibt Fachpersonen Handlungssicherheit.
Institutionen der ambulanten und stationären Langzeitpflege begleiten und pflegen mehrheitlich multimorbide Menschen. Aufgrund ihrer Fragilität hat die GVP eine besondere Bedeutung. Beim Vorgehen muss auch den geriatrischen Besonderheiten, v.a. bei bestehenden majoren neurokognitiven Einschränkungen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
In diesem Lehrgang erwerben Sie die vielseitigen Fachkenntnisse, die für die Ausübung der Rolle als GVP-Beratungsperson entscheidend sind.
- Sie setzen sich fundiert mit den relevanten Dokumentationen auseinander und erlangen Anwendungssicherheit.
- Sie erweitern und stärken Ihre Kommunikationssicherheit, um gehaltvolle Themen umsichtig ansprechen zu können
- Sie erkennen Wünsche und Anliegen, können darauf eintreten und sie dokumentieren.
- Sie können die erfassten Anliegen in der Zusammenarbeit mit weiteren Stakeholdern vermitteln und vertreten
- Sie setzen sich mit der medizinischen Perspektive zur Urteilsunfähigkeit auseinander.
- Sie befassen sich vertiefend mit dem Erwachsenenschutzrecht, insbesondere mit der Rolle von Vertretungspersonen bei eingeschränkter Urteilsfähigkeit.