Aktuell haben Sie die Möglichkeit, Bundessubventionen zu beantragen, wenn Sie die Abschlussprüfung «Ausbilder*in mit eidg. Fachausweis» ablegen.
- Der Bund übernimmt max. 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
- Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für einen anderen Rechnungsempfänger bzw. Zahler, z.B. Ihren Arbeitgeber, zu erhalten. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
- Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
- Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden; die Modalitäten dafür sind noch nicht geregelt.
- Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
- Am Beitragssystem für die Prüfungen ändert sich nichts.
Link Erklärvideo / SBFI
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.