Ab Hauptbahnhof Zürich:
- Mit der S4 zur Haltestelle Giesshübel (Fussweg ca. 700 m)
- Mit der S8 zum Wiedikon Bahnhof, weiter mit Bus Nr. 76 zur Haltestelle Räffelstrasse
- Mit der S10 zur Haltestelle Binz (Fussweg ca. 400 m)
Der SGZ Campus befindet sich an der Räffelstrasse 12, 8045 Zürich. Sie finden uns im 3. OG.
Ihr Kursraum ist auf dem Bildschirm an der Infowand publiziert. Oder fragen Sie uns am Schalter – wir sind gerne behilflich.
In allen Räumlichkeiten auf dem SGZ Campus können Sie gratis auf unser WLAN-Netz zugreifen. Der aktuellen Zugangscode ist bei der Infowand ausgeschrieben.
Gerne können Sie Ihr Mittagessen mitbringen und in der Mikrowelle aufwärmen. Die Mikrowelle steht neben den Kaffeemaschinen.
Für kleine Snacks und Kaltgetränke steht Ihnen ein Selecta-Automat gegen Bezahlung zur Verfügung. Heissgetränke und Wasser dürfen Sie kostenlos beziehen.
Rund um den SGZ Campus stehen Ihnen auch andere Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung – alle erreichbar in weniger als 5 Minuten.
Gerne können Sie bei uns Wasser (still oder mit Sprudel) kostenlos beziehen. Da wir auf Einwegbecher verzichten, bitten wir Sie, Ihre eigene Trinkflasche mitzunehmen.
Ja, die Raucherzone erreichen Sie via Treppenhaus, dann hinaus zur Warenanlieferung. Sie befinden sich jetzt auf der Rückseite des Gebäudes.
Bitte rauchen Sie nicht vor dem Haupteingang; dies empfinden unsere Kund*innen und Nachbar*innen als unangenehm.
Sie werden in unseren Kursräumen keine Abfalleimer vorfinden. Warum? Wir möchten Sie dazu motivieren, Ihren Abfall in den beiden zentralen Recyclingstationen (Gang Kursraum 1–4) selbst zu entsorgen. Danke für Ihre Mithilfe.
Es ist quasi wie ein Sechser im Lotto, wenn Sie bei uns in der Umgebung einen Parkplatz finden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Telefonisch sind wir für Sie von Montag–Freitag, 8–12 Uhr und 13–16 Uhr erreichbar.
Der SGZ Campus ist von Montag–Freitag zugänglich ab 7–19 Uhr.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben Ihnen unter anderem Aufschluss über Abmeldungen, versäumte Kurslektionen, Zahlungsbedingungen etc.
Aktuell haben Sie die Möglichkeit, Bundessubventionen zu beantragen, wenn Sie die Abschlussprüfung «Ausbilder*in mit eidg. Fachausweis» ablegen.
Wichtigste Eckdaten:
- Der Bund übernimmt max. 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
- Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für einen anderen Rechnungsempfänger bzw. Zahler, z.B. Ihren Arbeitgeber, zu erhalten. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
- Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
- Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden; die Modalitäten dafür sind noch nicht geregelt.
- Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
- Am Beitragssystem für die Prüfungen ändert sich nichts.
Link Erklärvideo / SFBI
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.