Die Anfrage zur Teilnahme und Buchung ist über das offizielle Online-Anmeldeformular zu stellen.
Nach Abschluss des Vertrages zur Teilnahme am Demenzsymposium verpflichtet sich der/die Sponsor*in mit seiner/ihrer rechtsgültigen Unterschrift:
- sich an das vorliegende Reglement und die sich darauf stützenden Entscheide des Schulungszentrums Gesundheit (SGZ) zu halten. Gegen diese Entscheide ist keine Berufung möglich.
- die definitive Annahme der Anmeldung durch das SGZ zu akzeptieren.
Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn das SGZ sie schriftlich (per E-Mail) bestätigt. Die Anmeldung kann ohne Begründung zurückgewiesen werden. Eine Haftung der Ausstellungsleitung für Ansprüche, die Sponsor*innen/Aussteller*innen oder Drittpersonen aufgrund der Zulassung oder Nichtzulassung von Firmen und/oder Erzeugnissen stellen, besteht nicht.
Tritt der/die Sponsor*in nach Vertragsabschluss von demselben zurück, so gilt folgende zu entrichtende Entschädigung durch den/die Sponsor*in an das SGZ:
- bei Rücktritt bis 20 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 1/3 der gebuchten Leistungen
- bei Rücktritt zwischen 20 und 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 2/3 der gebuchten Leistungen
- bei Rücktritt weniger als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 3/3 der gebuchten Leistungen
- Die Zusammenarbeit endet per 15.7.2026 mit der Nachbearbeitung der Veranstaltung
Der/die angemeldete Sponsor*in ist Vertragspartner des SGZ, sprich Stadt Zürich, Schulungszentrum Gesundheit
Die Versicherung von Mobiliar und Fahrzeugen (Haftpflicht) am Ausstellerplatz wie auch während der Anlieferung, dem Aufbau und Abbau ist Sache der Aussteller*innen. Im Falle von Beschädigungen am Ausstellermaterial, ist der entsprechende Schaden über die eigene Versicherung per Schadenprotokoll anzumelden. Bei Vorführ- und Ausstellerwagen ist eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Eine Haftpflichtsowie Feuer-, Explosions- und Elementarschadenversicherung ist für alle Sponsor*innen obligatorisch und muss durch den/die Sponsor*in selbst abgeschlossen werden. Zum Beispiel: Versicherung für Ihre Ausstellung oder Messe.
Der gesamte Betrag wird nach der Buchung in Schweizer Franken verrechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung durch das SGZ. Allfällig zusätzlich bezogene Leistungen werden im Anschluss an die Veranstaltung verrechnet. Vor Anlassbeginn muss der Betrag beglichen sein.
Der Abbau der Ausstellerplätze darf erst nach Veranstaltungsende vorgenommen werden. Ein vorzeitiger Abbau des Ausstellerplatzes ist zu unterlassen wegen Lärm & Störungen der Veranstaltung und kann mit einer Konventionalstrafe belegt werden. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Im Falle von speziellen Ereignissen z.B. bei Einwirkung höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder Entscheidungen), wird die Veranstaltung nicht durchgeführt. Der daraus entstehende Schaden übernimmt der Veranstalter nicht.
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Schulungszentrum Gesundheit ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand: 1.3.2026