Die Anfrage zur Teilnahme und Buchung ist über das offizielle Online-Anmeldeformular zu stellen.
Damit verpflichtet sich der/die Veranstaltungspartner*in:
- sich an das vorliegende Reglement und die sich darauf stützenden Entscheide des Schulungszentrums Gesundheit (SGZ) zu halten. Gegen diese Entscheide ist keine Berufung möglich.
- die definitive Annahme der Anmeldung durch das SGZ zu akzeptieren.
Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn das SGZ sie schriftlich (per E-Mail) bestätigt. Die Anmeldung kann ohne Begründung zurückgewiesen werden. Eine Haftung der Ausstellungsleitung für Ansprüche, die Unterstützer*innen/Aussteller*innen oder Drittpersonen aufgrund der Zulassung oder Nichtzulassung von Firmen und/oder Erzeugnissen stellen, besteht nicht.
Tritt der/die Veranstaltungspartner*in nach Vertragsabschluss von demselben zurück, so gilt folgende zu entrichtende Entschädigung an das SGZ:
- bei Rücktritt bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 1/3 der gebuchten Leistungen
- bei Rücktritt zwischen 10 und 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 2/3 der gebuchten Leistungen
- bei Rücktritt weniger als 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 3/3 der gebuchten Leistungen
Die angemeldete Institution ist Vertragspartner*in des SGZ, sprich Stadt Zürich, Schulungszentrum Gesundheit.
Die Versicherung von Mobiliar und Fahrzeugen (Haftpflicht) am Ausstellerplatz wie auch während der Anlieferung, dem Aufbau und Abbau ist Sache der Aussteller*innen. Im Falle von Beschädigungen am Ausstellermaterial, ist der entsprechende Schaden über die eigene Versicherung per Schadenprotokoll anzumelden. Bei Vorführ- und Ausstellerwagen ist eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Eine Haftpflicht sowie Feuer-, Explosions- und Elementarschadenversicherung ist für alle Vertragspartner*innen obligatorisch und muss von ihnen abgeschlossen werden. Zum Beispiel: Versicherung für Ihre Ausstellung oder Messe.
Der gesamte Betrag wird nach der Buchung in Schweizer Franken verrechnet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung durch das SGZ. Allfällig zusätzlich bezogene Leistungen werden im Anschluss an die Veranstaltung verrechnet. Vor Anlassbeginn muss der Betrag beglichen sein.
Es wäre wünschenswert, wenn der Abbau der Ausstellerplätze erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen würde. So tragen Sie aktiv dazu bei, dass alle Besucher*innen und Mitwirkenden bis zum letzten Moment eine ruhige und angenehme Atmosphäre erleben können. Ein vorzeitiger Abbau kann ungewollten Lärm und Unruhe verursachen – und das möchten wir gemeinsam vermeiden. Vielen Dank für Ihr Engagement und Verständnis!
Im Falle von speziellen Ereignissen z.B. bei Einwirkung höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder Entscheidungen), wird die Veranstaltung nicht durchgeführt. Der daraus entstehende Schaden übernimmt der Veranstalter nicht.
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Schulungszentrum Gesundheit ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand: 1.3.2026