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Fachstelle Elternschaft und Unterhalt

stadt-zuerich.ch/elternschaft

Als unverheiratete Eltern haben Sie Fragen zur Vaterschaft oder zum Sorgerecht? Oder brauchen Sie Unterstützung bei der Erarbeitung einer Betreuungsregelung oder Unterhaltsvereinbarung? Die Fachstelle Elternschaft und Unterhalt unterstützt Mütter und Väter gerne bei solchen Fragen, die ihr Kind betreffen.

Beratung von Eltern

Sie können sich an uns wenden, wenn

  • Sie unverheiratete oder gerichtlich getrennte Eltern sind
  • und getrennt leben 
  • sowie mindestens ein Elternteil und das Kind den Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von einvernehmlichen Regelungen, die Ihr Kind betreffen und beraten Sie in allen Belangen der elterlichen Sorge und Obhut.

Ebenfalls regelt die Fachstelle Elternschaft und Unterhalt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die gesetzlichen Ansprüche von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Unser Beratungsangebot

Unser Beratungsangebot
Icon Vaterschaft

  • Feststellen und regeln der Vaterschaft: Möchten Sie wissen, wie Sie die Vaterschaft regeln können? Wissen Sie nicht, welche Dokumente Sie zur Regelung der Vaterschaftsanerkennung benötigen?
    Gerne unterstützen wir Eltern telefonisch oder in einer persönlichen Beratung. Wir beraten Sie auch, wenn Sie die nötigen Dokumente für die Regelung der Vaterschaft nicht haben oder wenn Ihr Kind aus einer Samenspende entstanden ist.
  • Vaterschaftsabklärung: Anerkennt der Vater Ihr gemeinsames Kind nicht an? Oder ist unklar, wer der Vater Ihres Kindes ist?
    Von uns erfahren Sie, was sie bei der Anerkennung beachten müssen.
  • Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft: Wir führen Beistandschaften zur Vertretung des Kindes, wenn eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist oder in Ausnahmefällen auch bei Klagen zum Unterhalt.  

Icon Elternschaft

  • Sorgerechtsberatung: Sie haben Fragen zur elterlichen Sorge?
    Wir beraten Eltern was sie bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge beachten müssen.
    Wir beraten auch die schwangere Mutter und/oder den zukünftigen Vater bei Fragen zur Vaterschaftsanerkennung, zum Unterhalt und der elterlichen Sorge.

Icon Betreuungsregelung

  • Beratung zu Betreuungsregelungen: Benötigen Sie Beratung, wie Sie die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder unter sich aufteilen können?
    Wir unterstützen Sie auch bei weiteren Vereinbarungen. Beispielsweise, wie Sie Entscheidungen für Ihr Kind treffen wollen, wie Sie vor Ihrem Kind miteinander sprechen oder wer für welche Bereiche zuständig sein soll.
  • Betreuungsvereinbarungen erarbeiten und abändern: Möchten Sie für Ihr gemeinsames Kind eine Betreuungsregelung erarbeiten?
    Auf Ihren Wunsch verfassen wir diese Vereinbarungen in schriftlicher Form oder helfen, bestehende Betreuungsregelungen abzuändern. Bei Bedarf halten wir die Absprachen und Vereinbarungen der Eltern ebenfalls in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

Icon Unterhaltsregelung

  • Beratung zu Unterhaltsregelungen: Benötigen Sie Beratung bei der Regelung von Unterhaltsvereinbarungen?
    Wir unterstützen nicht miteinander verheiratete Eltern dabei, Unterhaltsregelungen für das gemeinsame Kind zu treffen.
    Wir beraten nicht verheiratete und geschiedene Eltern bei der Abänderung von bestehenden Unterhaltsregelungen für ihr gemeinsames Kind.
  • Unterhaltsbeiträge: Möchten Sie wissen, wie der Unterhalt für Ihr Kind berechnet wird und wie hoch der Anspruch sein wird?
    Wir sind erfahren in der Berechnung von Unterhaltsbeiträgen
  • Unterhaltsverträge erarbeiten und abändern: Brauchen Sie Unterstützung bei der Erarbeitung eines Unterhaltvertrags? Hat sich Ihre Situation in Bezug auf die Finanzen erheblich verändert?
    Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir Unterhaltsverträge und reichen diese – falls es von Ihnen erwünscht ist – zur Genehmigung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein.
    Ebenfalls unterstützen wir nicht miteinander verheiratete oder geschiedene Eltern dabei, Unterhaltsregelungen für das Kind einvernehmlich abzuändern.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fachstelle Elternschaft und Unterhalt
Albisriederstrasse 328
8047 Zürich
Fax +41 44 412 77 41
Postadresse:
Albisriederstrasse 330
8047 Zürich
Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Postgebäudes.
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 9-12 Uhr und 13.30-16.30 Uhr
Kontaktformular

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