Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie als Eltern Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung.
Coronavirus
Eltern erhalten hier Antworten auf häufige Fragen zu Corona und Kinderbetreuung.
Wenn Ihre Kita derzeit auf Anordnung des kantonsärztlichen Dienstes geschlossen ist, können Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich (SRK) anfragen. Das SRK bietet Kinderbetreuung zu Hause an. Die Kinderbetreuung zu Hause ist zeitlich begrenzt und ausdrücklich für Notfälle und zur Überbrückung. Der Tarif für Kinderbetreuung zu Hause richtet sich nach Ihrem Einkommen. Bitte kontaktieren Sie telefonisch direkt die Koordinationsstelle.
Das MMI (Marie Meierhof Institut für das Kind) hat zu diesem Thema FAQs und Beispiele guter Praxis zum Tragen von Hygienemasken zusammengestellt.
Auf der Website von kibesuisse, dem Verband Kinderbetreuung Schweiz, finden Sie unter anderem Merkblätter, Muster-Schutzkonzepte.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Kita und Ihrer Kinderarztpraxis auszutauschen. Auf der Website des AJBs des Kantons Zürich finden Sie eine Anleitung zum weiteren Vorgehen.
Das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern ist auf der Website des Kantons Zürich in anderen Sprachen (Englisch, Arabisch, Portugiesisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Spanisch, Tigrinja, Türkisch, Tamilisch, etc.).
Das MMI (Marie Meierhof Institut für das Kind) hat Fachtexte zum Thema Kinder und Covid-19 veröffentlicht:
Gespräche mit Kindern zu Covid-19. Beziehungsgestaltung mit jungen Kindern in Zeiten der COVID-19-Pandemie.
Der Bund hat beschlossen, dass die Kitas für den Zeitraum vom 17.03.2020 bis 17.06.2020 eine Ausfallentschädigung erhalten. Ihre Kita hatte die Möglichkeit, bei der Stadt Zürich eine Vorfinanzierung und später dann beim Kanton Zürich Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) eine Ausfallentschädigung zu beantragen. Bitte fragen Sie in Ihrer Kita nach, ob sie das gemacht hat. Falls ja, dann sollte Ihnen Ihre Kita das Geld zeitnah zurückbezahlen. Das kann z.B. eine Rücküberweisung oder eine Gutschrift sein.
Sie erhalten die einbezahlten Betreuungsgebühren für die freiwillig wegen Corona nicht-genutzten Betreuungstage zu 100% zurück. Bitte fragen Sie in Ihrer Kita nach, wieviel das in Ihrem Fall ausmacht. Mehr Informationen dazu und die Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Website des BSV.
Nein. Laut der aktuellen Regelung des Bundes dürfen Kitas den Eltern keine weiteren Gebühren verrechnen. Die Kita muss Ihnen die Betreuungsgebühren vollständig zurück überweisen. Es ist nicht gestattet, den Eltern z.B. Fr. 8.- pro Tag oder Gebühren für den Admin-Aufwand zu verrechnen. Mehr Informationen zu den Regelungen der Ausfallentschädigung finden Sie auf der Website des BSV.
Ja, es gibt Betreuungseinrichtungen, in denen es keine Ausfallentschädigung gibt. Einerseits müssen die Betreuungseinrichtungen gewisse Voraussetzungen dafür erfüllen. Andererseits ist die Beantragung nicht verpflichtend. Die Betreuungseinrichtungen entscheiden freiwillig, ob Sie die Ausfallentschädigung beantragen oder nicht.
Nein. Die Finanzierung gilt nur für Betreuungseinrichtungen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Spielgruppen sind explizit ausgenommen.
Im Zweifelsfall können Sie beim Kontraktmanagement der Stadt Zürich nachfragen.
Auf der Website des Kantons Zürich gibt es Informationen für die Migrationsbevölkerung auf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Türkisch, Tigrinja, Tamil, Türkisch, Somali, Spanisch usw.
Kitas, Tagesfamilien & weitere Betreuungsangebote
- Auf dem Stadtplan finden Sie alle Kitas.
- Auf der Homepage der Stiftung GFZ finden Sie alle Tagesfamilien.
- Mittagstische und -horte finden Sie beim Schul- und Sportdepartement.
- Ausserdem haben wir Informationen zu weiteren Betreuungsangeboten (z.B. Kurse während den Schulferien oder Spielgruppen).
Die Mütter- und Väterberatung berät und unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
In der Stadt Zürich gibt es über 300 Kitas und etwa 100 Tagesfamilien. Kitas betreuen Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Tagesfamilien betreuen Kinder bis zu 12 Jahren. In die Horte können Kinder ab dem Kindergarten gehen.
Für alle Kitas gelten die kantonalen Krippenrichtlinien, die die Basisqualität überprüfen. Trotzdem sind die Kitas sehr unterschiedlich. Besuchen Sie mehrere Kitas, bevor Sie sich entscheiden. Achten Sie zum Beispiel auf das pädagogische Programm, den Betreuungsschlüssel, die Ausbildung des Teams, den Menüplan, die Sicherheit, die Ausstattung und das Bewegungsprogramm. Das Sozialdepartement hat einige Tipps für die Kita-Wahl zusammengestellt.
Jede Kita oder Tagesfamilie der Stadt Zürich hat die Möglichkeit, Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu betreuen. Damit sind Kinder gemeint, die eine körperliche oder geistige Behinderung haben, gesundheitlich beeinträchtigt oder verhaltensauffällig sind. Fragen Sie in Ihrer Kita oder in Ihrer GFZ-Tagesfamilie nach, ob sie Ihr Kind betreuen.
Es gibt auch Kitas, die sich auf die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen spezialisiert haben (siehe Download unten). Dazu zählen städtische Kitas und eine Auswahl privater Kitas.
Ja. Eltern schliessen mit der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) mehrerer Kitas. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach einem Muster des Betreuungsvertrags und der AGBs. Achten Sie auf die Kündigungsfristen, Öffnungszeiten, Zahlungsfristen und zusätzlichen Gebühren.
Suchen Sie in einem ersten Schritt das Gespräch mit Ihrer Kita (zum Beispiel mit der Kita-Leitung). Können Sie sich nicht einigen oder sehen Sie einen groben Verstoss (zum Beispiel Kindswohlgefährdung), dann können Sie die Krippenaufsicht kontaktieren.
Geld & finanzielle Unterstützung (Subventionen)
Die meisten Kitas in der Stadt Zürich haben subventionierte Betreuungslätze. Solche Plätze gibt es in privaten und in städtischen Kitas und auch in den Tagesfamilien der Stiftung GFZ. Sie finden alle Kitas auf dem Stadtplan der Stadt Zürich:
- Die städtischen Kitas sind blau markiert (alle haben subventionierte Plätze).
- Die privaten Kitas mit subventionierten Plätze sind grün markiert.
- Die privaten Kitas ohne subventionierte Plätze sind rot markiert.
Um finanzielle Unterstützung (Subventionen) für die Kinderbetreuung in Kitas und Tagesfamilien zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen in der Stadt Zürich wohnen.
- Ihre Kita muss einen Vertrag für Subventionen (Kontrakt) haben.
- Sie müssen niedrige bis mittlere Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
- Sie müssen angeben, in welchem Umfang (wie viele Tage pro Woche) Sie auf die Kinderbetreuung angewiesen sind.
- Sie müssen zwei Bestätigungen haben: Eine Beitragsfaktorbestätigung und eine Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU).
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement. Die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) bekommen Sie vom Sozialdepartement. Bitte stellen Sie die Anträge vor dem Start in der Kita und geben Sie sie in Ihrer Kita ab.
Ja. Geben Sie Ihrer Kitaleitung bei der Anmeldung Ihre Subventionsunterlagen ab:
- Die Beitragsfaktorbestätigung und
- die Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU)
Die Kita wird nicht automatisch informiert, dass Sie Anspruch auf Subventionen haben.
Ja. Anmelde- und Einschreibegebühren sind erlaubt, wenn die Kita Ihnen das Geld beim Start Ihres Kindes mit der ersten Rechnung zurückgibt. Depots und Kautionen müssen bei Vertragsende ganz zurückbezahlt werden, falls Sie keine offenen Rechnungen mehr haben.
Nein. Sie können Subventionen nicht rückwirkend erhalten. Die Kita darf Ihnen dann den Vollpreis in Rechnung stellen. Subventionen können nur ausbezahlt werden, wenn Sie sowohl eine gültige Beitragsfaktorbestätigung als auch eine gültige Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU) haben. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen.
Nein. Die Beitragsfaktorbestätigung und die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) sind für alle Kinder im gleichen Haushalt/der gleichen Familie gültig.
Ja. Sie können bereits während dem Mutterschaftsurlaub Subventionen beantragen oder verlängern. Die Voraussetzungen für familienergänzende Kinderbetreuung müssen erfüllt sein, zum Beispiel müssen Sie direkt nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten oder eine Weiterbildung machen.
Ja. Sie haben mit der Kita einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen, in dem die Gebühren bei Abwesenheit des Kindes geregelt sind. Bei subventionierten Kindern werden bei freiwilliger Abwesenheit maximal 7 Wochen weiter subventioniert.
Beitragsfaktorbestätigung
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement.
Die Beitragsfaktorbestätigung legt fest, ob und wie viel die Stadt Zürich von den Betreuungskosten für Ihr Kind bezahlt. Das Schul- und Sportdepartement überprüft Ihre finanzielle Situation. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie bestimmen den Beitragsfaktor.
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement. Sie können die Beitragsfaktorbestätigung online oder per Post beantragen.
Ja. Sie können online mit dem Beitragsrechner Ihre finanziellen Ansprüche überprüfen und Ihren Elternbeitrag ausrechnen.
Nein. Es gibt einen Minimalbeitrag von 48 Franken im Monat für einen Betreuungstag pro Woche. Für 5 Betreuungstage pro Woche sind es 240 Franken im Monat.
Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
Die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) finden Sie beim Sozialdepartement.
Gründe sind:
- Sie gehen arbeiten.
- Sie machen eine Freiwilligenarbeit.
- Sie machen eine Ausbildung.
- Sie machen eine Weiterbildung.
- Sie sind selbstständig.
- Sie suchen eine Stelle und sind beim RAV gemeldet.
- Ihr Kind spricht nicht Deutsch. Oder Ihr Kind spricht nur wenig Deutsch.
- Ihr Kind ist aus verschiedenen Gründen sozial benachteiligt und es soll die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie die anderen Kinder.
- Sie sind über längere Zeit gesundheitlich belastet.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt.
Sie können das Gesuch über «Mein Konto» stellen, wenn Sie:
- arbeiten gehen,
- eine Freiwilligenarbeit machen,
- eine Ausbildung machen,
- selbstständig sind (freischaffend, Freelancer),
- eine Weiterbildung machen oder
- beim RAV gemeldet sind.
Dabei geben Sie die Stellenprozente oder die Stundenanzahl an.
In der Wegleitung finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung.
Nein. Es ist eine Selbstdeklaration. Bei Unklarheiten oder Stichprobenkontrollen melden wir uns bei Ihnen.
Ja. Bei Unklarheiten und Stichprobenkontrollen melden wir uns bei Ihnen. Wir verlangen dann von Ihnen Bestätigungen und holen zum Beispiel beim Arbeitgeber oder beim RAV Auskünfte ein. Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, wird Ihr SBU neu berechnet und Sie müssen das Geld zurückbezahlen. Im Wiederholungsfall führen falsche oder unvollständige Angaben zum Verlust der finanziellen Unterstützung.
- Wenn Ihr Kind nicht oder nur wenig Deutsch spricht
- Wenn Ihr Kind sprachliche und/oder soziale Integration braucht
- Wenn Sie psychisch und/oder physisch überlastet sind
Eine Fachstelle muss das schriftlich bestätigen. Bitte wenden Sie sich zum Beispiel an Ihren Sozialarbeiter, Ihre Sozialarbeiterin oder an die Mütter- und Väterberatung.
Sie können das Gesuch über «Mein Konto» stellen. Als selbständig erwerbend, freischaffend oder Freelancer gelten Personen, die bei der SVA (Ausgleichskasse) angemeldet oder anerkannt sind. Bitte tragen Sie online Ihre Abrechnungsnummer der Ausgleichskasse ein.
Es wird geprüft, wie viele Tage pro Woche die Eltern für zum Beispiel Arbeit oder Weiterbildung brauchen. Pro Person können mehrere Beschäftigungen angegeben werden, wobei maximal ein Pensum von 100 % angerechnet wird. Im Anschluss werden die Pensen von beiden Elternteilen zusammengezählt. Bei der Umrechnung wird auf ganze Tage aufgerundet.
Weitere Berechnungsbeispiele finden Sie online.
Berechnungsbeispiel subventionsberechtige Betreuungstage
Beispiel | Berechnung |
---|---|
Arbeitspensum Mutter | 80 % |
Arbeitspensum Vater | +80 % |
Arbeitspensum Total | 160 % |
Differenz zu 100% | -100 % |
Ausschlaggebendes Pensum | 60 % |
Umrechnung in Betreuungstage | /20 % |
Anzahl subv. Betreuungstage | 3 Betreuungstage |
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.