Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie als Eltern Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kinderbetreuung.
Kitas, Tagesfamilien & weitere Betreuungsangebote
- Auf dem Stadtplan finden Sie alle Kitas.
- Auf der Homepage der Stiftung GFZ finden Sie alle Tagesfamilien.
- Mittagstische und -horte finden Sie beim Schul- und Sportdepartement.
- Ausserdem haben wir Informationen zu weiteren Betreuungsangeboten (z.B. Kurse während den Schulferien oder Spielgruppen).
Die Mütter- und Väterberatung berät und unterstützt Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
In der Stadt Zürich gibt es über 300 Kitas und etwa 100 Tagesfamilien. Kitas betreuen Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Tagesfamilien betreuen Kinder bis zu 12 Jahren. In die Horte können Kinder ab dem Kindergarten gehen.
Für alle Kitas gelten die kantonalen Krippenrichtlinien, die die Basisqualität überprüfen. Trotzdem sind die Kitas sehr unterschiedlich. Besuchen Sie mehrere Kitas, bevor Sie sich entscheiden. Achten Sie zum Beispiel auf das pädagogische Programm, den Betreuungsschlüssel, die Ausbildung des Teams, den Menüplan, die Sicherheit, die Ausstattung und das Bewegungsprogramm. Das Sozialdepartement hat einige Tipps für die Kita-Wahl zusammengestellt.
Jede Kita oder GFZ-Tagesfamilie der Stadt Zürich hat die Möglichkeit, Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu betreuen. Fragen Sie in Ihrer Kita/Tagesfamilie nach, ob sie Ihr Kind betreuen würden. Es gibt auch Kitas, die sich auf die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen spezialisiert haben. Die Kitas und GFZ-Tagesfamilien können beim Sozialdepartement einen finanziellen Zuschlag beantragen.
Sie können sich gerne an die Mütter-Väter-Beratung wenden. Die Mütter-Väter-Beratung unterstützt Sie bei der Suche nach der passenden Kita.
Ja. Eltern schliessen mit der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Vergleichen Sie die Vertragsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) mehrerer Kitas. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach einem Muster des Betreuungsvertrags und der AGBs. Achten Sie auf die Kündigungsfristen, Öffnungszeiten, Zahlungsfristen und zusätzlichen Gebühren.
Suchen Sie in einem ersten Schritt das Gespräch mit Ihrer Kita (zum Beispiel mit der Kita-Leitung). Können Sie sich nicht einigen oder sehen Sie einen groben Verstoss (zum Beispiel Kindswohlgefährdung), dann können Sie die Krippenaufsicht kontaktieren.
Geld & finanzielle Unterstützung (Subventionen)
Die meisten Kitas in der Stadt Zürich haben subventionierte Betreuungslätze. Solche Plätze gibt es in privaten und in städtischen Kitas und auch in den Tagesfamilien der Stiftung GFZ. Sie finden alle Kitas auf dem Stadtplan der Stadt Zürich:
- Die städtischen Kitas sind blau markiert (alle haben subventionierte Plätze).
- Die privaten Kitas mit subventionierten Plätze sind grün markiert.
- Die privaten Kitas ohne subventionierte Plätze sind rot markiert.
Um finanzielle Unterstützung (Subventionen) für die Kinderbetreuung in Kitas und Tagesfamilien zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen in der Stadt Zürich wohnen.
- Ihre Kita muss einen Vertrag für Subventionen (Kontrakt) haben.
- Sie müssen niedrige bis mittlere Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
- Sie müssen angeben, in welchem Umfang (wie viele Tage pro Woche) Sie auf die Kinderbetreuung angewiesen sind.
- Sie müssen zwei Bestätigungen haben: Eine Beitragsfaktorbestätigung und eine Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU).
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement. Die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) bekommen Sie vom Sozialdepartement. Bitte stellen Sie die Anträge vor dem Start in der Kita und geben Sie sie in Ihrer Kita ab.
Ja. Geben Sie Ihrer Kitaleitung bei der Anmeldung Ihre Subventionsunterlagen ab:
- Die Beitragsfaktorbestätigung und
- die Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU)
Die Kita wird nicht automatisch informiert, dass Sie Anspruch auf Subventionen haben.
Ja. Anmelde- und Einschreibegebühren sind erlaubt, wenn die Kita Ihnen das Geld beim Start Ihres Kindes mit der ersten Rechnung zurückgibt. Depots und Kautionen müssen bei Vertragsende ganz zurückbezahlt werden, falls Sie keine offenen Rechnungen mehr haben.
Nein. Sie können Subventionen nicht rückwirkend erhalten. Die Kita darf Ihnen dann den Vollpreis in Rechnung stellen. Subventionen können nur ausbezahlt werden, wenn Sie sowohl eine gültige Beitragsfaktorbestätigung als auch eine gültige Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU) haben. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen.
Nein. Die Beitragsfaktorbestätigung und die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) sind für alle Kinder im gleichen Haushalt/der gleichen Familie gültig.
Ja. Sie können bereits während dem Mutterschaftsurlaub Subventionen beantragen oder verlängern. Die Voraussetzungen für familienergänzende Kinderbetreuung müssen erfüllt sein, zum Beispiel müssen Sie direkt nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten oder eine Weiterbildung machen.
Ja. Sie haben mit der Kita einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen, in dem die Gebühren bei Abwesenheit des Kindes geregelt sind. Bei subventionierten Kindern werden bei freiwilliger Abwesenheit maximal 7 Wochen weiter subventioniert.
Es muss nichts unternommen werden. Es gilt weiterhin das gleiche Arbeitspensum wie vor Beginn der Kurzarbeit.
Ist der SBU noch nicht abgelaufen, behält er seine Gültigkeit zu den gleichen Bedingungen bis zu seinem Ablauf. Es muss nichts unternommen werden.
Ist der SBU noch gültig, so behält er diese zu den gleichen Bedingungen bis zu seinem Ablauf. Es muss nichts unternommen werden.
Wird infolge eines Stellenwechsels das Pensum nach oben korrigiert und es werden mehr Betreuungstage benötigt, muss der SBU Antrag online neu gestellt werden.
Beitragsfaktorbestätigung
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement.
Die Beitragsfaktorbestätigung legt fest, ob und wie viel die Stadt Zürich von den Betreuungskosten für Ihr Kind bezahlt. Das Schul- und Sportdepartement überprüft Ihre finanzielle Situation. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie bestimmen den Beitragsfaktor.
Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement. Sie können die Beitragsfaktorbestätigung online oder per Post beantragen.
Ja. Sie können online mit dem Beitragsrechner Ihre finanziellen Ansprüche überprüfen und Ihren Elternbeitrag ausrechnen.
Nein. Es gibt einen Minimalbeitrag von 48 Franken im Monat für einen Betreuungstag pro Woche. Für 5 Betreuungstage pro Woche sind es 240 Franken im Monat.
Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU)
Die Bestätigung des subventionsberechtigten Betreuungsumfangs (SBU) finden Sie beim Sozialdepartement.
Gründe sind:
- Sie gehen arbeiten.
- Sie machen eine Freiwilligenarbeit.
- Sie machen eine Ausbildung.
- Sie machen eine Weiterbildung.
- Sie sind selbstständig.
- Sie suchen eine Stelle und sind beim RAV gemeldet.
- Ihr Kind spricht nicht Deutsch. Oder Ihr Kind spricht nur wenig Deutsch.
- Ihr Kind ist aus verschiedenen Gründen sozial benachteiligt und es soll die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie die anderen Kinder.
- Sie sind über längere Zeit gesundheitlich belastet.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt.
Sie können das Gesuch über «Mein Konto» stellen, wenn Sie:
- arbeiten gehen,
- eine Freiwilligenarbeit machen,
- eine Ausbildung machen,
- selbstständig sind (freischaffend, Freelancer),
- eine Weiterbildung machen oder
- beim RAV gemeldet sind.
Dabei geben Sie die Stellenprozente oder die Stundenanzahl an.
In der Wegleitung finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung.
Nein. Es ist eine Selbstdeklaration. Bei Unklarheiten oder Stichprobenkontrollen melden wir uns bei Ihnen.
Ja. Bei Unklarheiten und Stichprobenkontrollen melden wir uns bei Ihnen. Wir verlangen dann von Ihnen Bestätigungen und holen zum Beispiel beim Arbeitgeber oder beim RAV Auskünfte ein. Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, wird Ihr SBU neu berechnet und Sie müssen das Geld zurückbezahlen. Im Wiederholungsfall führen falsche oder unvollständige Angaben zum Verlust der finanziellen Unterstützung.
- Wenn Ihr Kind nicht oder nur wenig Deutsch spricht
- Wenn Ihr Kind sprachliche und/oder soziale Integration braucht
- Wenn Sie psychisch und/oder physisch überlastet sind
Eine Fachstelle muss das schriftlich bestätigen. Bitte wenden Sie sich zum Beispiel an Ihren Sozialarbeiter, Ihre Sozialarbeiterin oder an die Mütter- und Väterberatung.
Sie können das Gesuch über «Mein Konto» stellen. Als selbständig erwerbend, freischaffend oder Freelancer gelten Personen, die bei der SVA (Ausgleichskasse) angemeldet oder anerkannt sind. Bitte tragen Sie online Ihre Abrechnungsnummer der Ausgleichskasse ein.
Es wird geprüft, wie viele Tage pro Woche die Eltern für zum Beispiel Arbeit oder Weiterbildung brauchen. Pro Person können mehrere Beschäftigungen angegeben werden, wobei maximal ein Pensum von 100 % angerechnet wird. Im Anschluss werden die Pensen von beiden Elternteilen zusammengezählt. Bei der Umrechnung wird auf ganze Tage aufgerundet.
Weitere Berechnungsbeispiele finden Sie online.
Berechnungsbeispiel subventionsberechtige Betreuungstage
Beispiel | Berechnung |
---|---|
Arbeitspensum Mutter | 80 % |
Arbeitspensum Vater | +80 % |
Arbeitspensum Total | 160 % |
Differenz zu 100% | -100 % |
Ausschlaggebendes Pensum | 60 % |
Umrechnung in Betreuungstage | /20 % |
Anzahl subv. Betreuungstage | 3 Betreuungstage |
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich bei uns. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.