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Finanzhilfen Kinderbetreuung

stadt-zuerich.ch/finanzhilfen

Der Bund gewährt ab 2018 Finanzhilfen für die Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die potentiellen Empfänger der Bundesfinanzhilfen sind diejenigen Gemeinden, die ihre Subventionen gegenüber dem Referenzjahr 2020 erhöhen.  

Der Kanton Zürich hat das Sozialdepartement mit den Datenerhebungen im Rahmen der Gesucheinreichung für den gesamten Kanton beauftragt und hat sein hat sein Gesuch am 23.11.2020 eingereicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 21.10.2021 den positiven Vorentscheid über die Anspruchsberechtigung des Kantons Zürich mitgeteilt. Den Vorentscheid können Sie weiter unten einsehen. Für die Aktualisierung des Gesuchs müssen die gemäss Jahresabschluss effektiv ausbezahlten Subventionen für die Jahre 2020 und 2021 sowie die Budget- und Planwerte 2022–2026 erhoben werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verlangt eine vollständige Erhebung. Deshalb ist es notwendig, dass alle Zürcher Gemeinden – unabhängig davon, ob sie ihre Subventionen erhöhen werden oder nicht – an der Erhebung teilnehmen.

Fragen zum weiteren Vorgehen beantwortet Silvio Foscan, Stabsmitarbeiter Frühe Kindheit.

Ansprechperson

Silvio Foscan, Kontraktmanagement, Tel. +41 44 412 60 97 (erreichbar Mo - Do)
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