Global Navigation

Kitas und private Horte

Planen Sie, ein Kinderbetreuungsangebot zu eröffnen? Dann müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung im Besitz einer Bewilligung sein. Deshalb sollten Sie das Gesuch frühzeitig einreichen, spätestens jedoch drei Monate vor der Eröffnung.

  • Vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags empfiehlt es sich, die Räumlichkeiten gemeinsam mit der Krippenaufsicht zu besichtigen. So kann die Krippenaufsicht beurteilen, ob die Räume für das geplante Angebot geeignet sind und bewilligt werden können.
  • Danach reichen Sie ein auf das spezifische Angebot bezogenes Gesuch ein.
  • Wenn die Krippenaufsicht Ihre Unterlagen bearbeitet hat, wird ein Besprechungstermin zum Abschluss des Bewilligungsprozesses vereinbart. Einige Monate nach der Eröffnung, besucht die Krippenaufsicht das eingerichtete und belebte Kinderbetreuungsangebot.

Wenn Ihre Kita oder Ihr Hort weniger als sieben Kinder betreut oder weniger als 25 Stunden pro Woche geöffnet sein soll, ist das Kinderbetreuungsangebot nicht bewilligungspflichtig. Dann müssen Sie mit der Krippenaufsicht keinen Kontakt aufnehmen.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Informationen