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Subventionen

stadt-zuerich.ch/subventionen-kinderbetreuung

Subventionsmodell für Kitaplätze in der Stadt Zürich

Kitas in der Stadt Zürich können mit der Stadt Zürich subventionierte Plätze abrechnen, wenn sie über einen Kontrakt (Vertrag) mit dem Sozialdepartement verfügen. Alle Kinder, die einen subventionierten Platz belegen, werden durch die Kita dem Sozialdepartement über die Kollaborationsplattform KiBEA mittels Finanzierungsantrag gemeldet. Das Sozialdepartement legt mit der Bewilligung des Finanzierungsantrags gleichzeitig die Höhe des Elternbeitrags fest. Den Elternbeitrag bezahlen Familien direkt an die Kita. Der subventionierte Kostenanteil wird der Kita durch das Sozialdepartement überwiesen.

Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern.  Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Subventionierung

Kitas können so viele ihrer Betreuungsplätze subventioniert vergeben, wie sie wollen. Für die Vereinbarung eines Kontraktes müssen Kitas dem Kontraktmanagement des Sozialdepartements ein ausgefülltes Kontraktgesuch mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen und die im Kontraktgesuch erwähnten Voraussetzungen erfüllen (z.B. die Einhaltung der unten aufgeführten Mindestlohnvorgaben).

Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze

Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern.  Mehr Informationen dazu finden sie hier.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmbB)

Alle Kitas und Tagesfamilien in der Stadt Zürich, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben, können Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen und einen Zuschlag von 50 Franken pro Tag beantragen. Spezialisierte Kitas können zusätzliche Beiträge beantragen. Die Zuschläge werden an die Kitas bezahlt und haben keinen Einfluss auf den Elternbeitrag. Die Zuschläge können auch beantragt werden, wenn die Eltern einen Beitragsfaktor von 100% haben.

Beiträge zur Qualitätsförderung

Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Zudem können Projekte im Bereich Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Beiträge zur Qualitätsförderung.

Verordnung Kinderbetreuung (VO KB)

Seit dem 1. Januar 2018 ist die neue Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) in Kraft. Eine extern durchgeführte Analyse gibt Auskunft über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Situation der Kitas in der Stadt Zürich. Die Ergebnisse sind in einer entsprechenden Informationsweisung des Stadtrats zusammengefasst und zeigen, dass sich die neue VO KB in der Praxis bewährt. 

Weitere Informationen