Aktuelle Informationen für Kitas in der Coronakrise
Aktuelle Informationen für Kitas in der Coronakrise finden Sie unter «Für Kitas».
Bei Fragen zur Finanzierung erreichen Sie das Kontraktmanagement unter +41 44 412 66 20.
Bei Fragen zum Betrieb erreichen Sie die Krippenaufsicht unter +41 44 412 64 45.
- Subventionsmodell für Kitaplätze in der Stadt Zürich
- Subventionierung
- Mindestlohnvorgaben
- Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmbB)
- Beiträge zur Qualitätsförderung
- Härtefallhilfen für Kitas
- Gesuchsformular Härtefallhilfen für Kitas
- Merkblatt Härtefallhilfen für Kitas
- Verordnung Kinderbetreuung (VO KB)
Subventionsmodell für Kitaplätze in der Stadt Zürich
Kitas in der Stadt Zürich können mit der Stadt Zürich subventionierte Plätze abrechnen, wenn sie über einen Kontrakt (Vertrag) mit dem Sozialdepartement verfügen. Alle Kinder, die einen subventionierten Platz belegen, werden durch die Kita dem Sozialdepartement über die Kollaborationsplattform KiBEA mittels Finanzierungsantrag gemeldet. Das Sozialdepartement legt mit der Bewilligung des Finanzierungsantrags gleichzeitig die Höhe des Elternbeitrags fest. Den Elternbeitrag bezahlen Familien direkt an die Kita. Der subventionierte Kostenanteil wird der Kita durch das Sozialdepartement überwiesen.
Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
Subventionierung
Kitas können so viele ihrer Betreuungsplätze subventioniert vergeben, wie sie wollen. Für die Vereinbarung eines Kontraktes müssen Kitas dem Kontraktmanagement des Sozialdepartements ein ausgefülltes Kontraktgesuch mit den dazugehörigen Unterlagen einreichen und die im Kontraktgesuch erwähnten Voraussetzungen erfüllen (z.B. die Einhaltung der unten aufgeführten Mindestlohnvorgaben).
Mindestlohnvorgaben
- Für die Vereinbarung eines Kontrakts müssen Kitas die folgenden Mindestlohnvorgaben erfüllenMindestlohnvorgabe ab 01.01.2022 (PDF, 2 Seiten, 222 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze
Kitas entscheiden selber über die Vergabe eines subventionierten Platzes. Zur Prüfung der Subventionsberechtigung müssen die Kitas von den Eltern eine Bestätigung des Beitragsfaktors und des subventionsberechtigten Betreuungsumfang einfordern. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen (KmbB)
Alle Kitas und Tagesfamilien in der Stadt Zürich, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben, können Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen und einen Zuschlag von 50 Franken pro Tag beantragen. Spezialisierte Kitas können zusätzliche Beiträge beantragen. Die Zuschläge werden an die Kitas bezahlt und haben keinen Einfluss auf den Elternbeitrag. Die Zuschläge können auch beantragt werden, wenn die Eltern einen Beitragsfaktor von 100% haben.
Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen braucht eine besonders intensive Betreuung. Die Gründe können sein:
- Behinderung,
- gesundheitliche Beeinträchtigung,
- Entwicklungsverzögerung,
- Verhaltensauffälligkeit oder
- wenn das Kind in einer Familie lebt, die in einer Notsituation ist.
Mit den Zuschlägen sollen die gezielte Betreuung und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sichergestellt werden. Neben dem erhöhten Betreuungsaufwand sollen zudem auch die Mehrkosten für den erhöhten Koordinationsaufwand abgegolten werden.
Das Sozialdepartement unterscheidet zwischen zwei Subventionsformen:
- einem Pauschalzuschlag von 50 Franken pro Tag, der jede Kita mit Kontrakt beantragen kann
- einem Objektbeitrag, der höher ist und individuell berechnet wird. Diesen Zuschlag können nur spezialisierte Kitas beantragen.
Die Kitas beantragen die Zuschläge beim Kontraktmanagement des Sozialdepartements. Die Familien müssen über einen gültigen SBU und über einen gültigen Beitragsfaktor verfügen. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Gesuch
- Bestätigung externe Fachstelle
- Protokoll Standortgespräch bei Eintritt oder Protokoll Standortgespräch für Folgegespräch
- Objektbeitrags-Berechnung (nur bei Objektzuschlägen für spezialisierte Kitas)
Die Unterlagen finden Sie weiter unten.
Das Gesuch darf bei Gesuchstellung nicht älter als einen Monat sein. Die Eltern müssen nur unterschreiben, wenn sie einen Beitragsfaktor von 100% haben.
Die Bestätigung einer externen Fachstelle kann zum Beispiel ein Arztzeugnis, ein Bericht des Kinderspitals oder eine Bestätigung einer Heilpädagogischen Institution sein. Als Hilfestellung kann die Vorlage vom Sozialdepartement verwendet werden. Externe Fachstellen sind aber nicht verpflichtet, diese Vorlage zu verwenden. Die Bestätigungen sollten sich aber inhaltlich an dieser Vorlage orientieren. Die Bestätigung darf bei Gesuchstellung nicht älter sein als sechs Monate.
Das Standortgespräch mit Zielvereinbarungen wird mindestens einmal jährlich mit den Eltern und den involvierten Fachstellen durchgeführt. Das Protokoll muss jeweils beim Erstantrag und bei Verlängerung eingereicht werden. Als Hilfestellung können das «Protokoll Standortgespräch bei Eintritt» oder das «Protokoll Standortgespräch für Folgegespräche» genutzt werden. Kitas sind nicht verpflichtet diese Vorlagen zu verwenden. Eigene Protokolle sollten sich inhaltlich aber an diesen Vorlagen orientieren. Das Protokoll soll bei Gesuchstellung/Verlängerung nicht älter als zwei Monate sein und durch die Kita- bzw. Tagesfamilienvertretung sowie die Eltern bzw. gegebenenfalls die externe Fachstelle unterzeichnet sein.
Die Objektbeitrags-Berechnung wird von spezialisierten Kitas gestellt, die ein Gesuch auf Objektbeiträge stellen. Darin werden die effektiven Mehrkosten berechnet, die über den Pauschalzuschlag von 50 Franken pro Tag hinausgehen. Die Objektbeitrags-Berechnung muss bei Verlängerung oder Platzierungsänderung erneut eingereicht werden.
Unterlagen zur Beantragung von KmbB-Beiträgen
Beiträge zur Qualitätsförderung
Das Sozialdepartement verfügt über einen Kredit für einmalige Beiträge und Starthilfen im Frühbereich. Zudem können Projekte im Bereich Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Beiträge zur Qualitätsförderung.
Härtefallhilfen für Kitas
Härtefallgesuche im Rahmen der subsidiären Finanzierung der Ertragsausfälle von privaten vorschulischen Betreuungseinrichtungen (Kitas) in Folge der Corona-Pandemie.
Die andauernde Corona-Pandemie wirkt sich weiterhin auch auf die Kitas in der Stadt Zürich aus. Die finanziellen Folgen lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau abschätzen. Um die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die Zürcher Kita-Landschaft zu minimieren, beantragte der Stadtrat beim Gemeinderat neben einer subsidiären Zusatzfinanzierung von Ertragsausfällen im Jahr 2020 auch eine Härtefallentschädigung. Kitas in der Stadt Zürich, die nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 trotz der geleisteten Ertragsausfallfinanzierung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, erhalten einen Beitrag im Sinne einer Härtefallhilfe.
Selbsttest: Wer kann ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen?
Kann ich für meine Kita ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen?
- Hat meine Kita aktuell einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement über subventionierte Betreuungsplätze? ja/nein
- Die revidierte Jahresrechnung 2021 und der Revisionsbericht dazu für die Trägerschaft meiner Kita liegen schon vor? ja / nein
- Falls meine Trägerschaft mehr als eine Kita betreibt, haben wir eine Kostenstellenrechnung (Aufstellung von Aufwand, Ertrag und Betriebsergebnis) für jede Kita für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erstellt? ja / nein
- Hat meine Kita über die beiden Jahre 2020 und 2021 zusammen (Summe der beiden Betriebsergebnisse) einen Verlust gemacht? ja/nein
- Ist das Eigenkapital per 31.12.2021 der gesamten Trägerschaft meiner Kita kleiner als das Eigenkapital per 31.12.2019? ja/nein
- Ist das Eigenkapital per 31.12.2021 der gesamten Trägerschaft meiner Kita kleiner als 25% des Gesamtaufwandes der Trägerschaft für das Jahr 2021? ja/nein
Falls Sie alle Fragen mit ja beantworten können, können Sie ein Gesuch einreichen. Bitte füllen Sie dazu das Gesuchsformular vollständig aus, unterzeichnen es und reichen es mit allen erforderlichen Unterlagen zusammen bis spätestens 31.7.2022 per Mail an kontraktmanagement.sd(at)zuerich.ch ein. Auf unvollständige und verspätete Gesuch wird nicht eingetreten.
- Rechtliche Grundlagen Stadtratsbeschluss Nr. 393 vom 14. April 2021 (STRB Nr. 0363/2021)
Verordnung Kinderbetreuung (VO KB)
Seit dem 1. Januar 2018 ist die neue Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) in Kraft. Eine extern durchgeführte Analyse gibt Auskunft über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Situation der Kitas in der Stadt Zürich. Die Ergebnisse sind in einer entsprechenden Informationsweisung des Stadtrats zusammengefasst und zeigen, dass sich die neue VO KB in der Praxis bewährt.