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Neue Leistungsverfügungen für rund 16 000 zusatzleistungsberechtigte AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner

Medienmitteilung

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2009 nebst den Renten und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV auch die Ergänzungsleistungen der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Da der Stadtrat bei den Gemeindezuschüssen ebenfalls den Teuerungsausgleich gewährt, erhalten die rund 16 000 zusatzleistungsberechtigten AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner in der Stadt Zürich in den nächsten Tagen eine neue Leistungsverfügung.

19. Dezember 2008

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2009 verschiedene Sozialversicherungsleistungen der Wirtschaftsentwicklung angepasst und dabei auch den Betrag erhöht, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist: für Alleinstehende um 580 Franken auf 18 720 Franken pro Jahr und für Ehepaare um 870 Franken auf 28 080 Franken. Auf den gleichen Zeitpunkt hat auch der Stadtrat die Gemeindezuschüsse erstmals seit 2002 wieder der Teuerung angepasst. Der Betrag für den jährlichen Lebensbedarf erhöht sich für Alleinstehende dadurch zusätzlich um 300 Franken und für Ehepaare um 456 Franken. Damit ist bei den Gemeindezuschüssen die seit der letzten Anpassung eingetretene Kostensteigerung vollumfänglich abgegolten. Die Erhöhung der Beträge zieht für den städtischen Haushalt Mehrkosten von rund 2,5 Millionen Franken nach sich.

Da sich diese Änderungen auf die Höhe der indiviudellen Zusatzleistungsansprüche auswirken, hat das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich sämtliche laufenden Fälle neu berechnet. Die rund 16 000 zusatzleistungsberechtigen AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner in der Stadt Zürich werden in den nächsten Tagen eine neue Leistungsverfügung erhalten.