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Zürcher Sozialhilfe: eingeleitete Schritte

Medienmitteilung

Steuerungsausschuss des Stadtrats zur Sozialhilfe

Für die Umsetzung der Empfehlungen aus dem GPK-Bericht zur Sozialhilfe hat der Stadtrat einen Steuerungsausschuss gebildet. Der Ausschuss wird interimistisch von Stadtrat Gerold Lauber geleitet, ihm gehören Stadtpräsident Elmar Ledergerber und die Stadträte Martin Vollenwyder und Robert Neukomm an.

8. Februar 2008

Bereits eingeleitete Schritte
Wie der Stadtrat bereits in seiner Stellungnahme zum GPK-Bericht betonte, hat der Aufbau eines modernen Risikomanagements (IKS nach COSO Framework) hohe Priorität. Seit 1. November 2007 ist eine neue Fallkontrolle in Kraft. Noch im ersten Quartal wird der Stadtrat neue Grundlagen für den Informationsaustausch zwischen den städtischen Ämtern in Kraft setzen. Per Mai 2008 wird der Aufnahmeprozess neu geregelt: Die Abklärung und Dokumentation von Anträgen auf wirtschaftliche Sozialhilfe werden noch konsequenter auf die Kernrisiken, z.B. nicht deklarierte Vermögenswerte oder Einkünfte aus Sozialversicherungen, ausgerichtet.

Zürcher Sozialhilfe: Behördenreform
Der Stadtrat hat entschieden, die von der Vorsteherin des Sozialdepartements vorbereitete, umfassende Reform bei der Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe einzuleiten. Mit ihr sollen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Sozialbehörde, des Departements und der Sozialen Dienste neu und klar geregelt werden. Ziel muss es sein, alle Aspekte des Sozialhilfebezuges – wie von der GPK gefordert – hinsichtlich Effektivität und Effizienz zu optimieren.

Ein Expertenteam der Universität St. Gallen wird in einem ersten Schritt bis Mitte 2008 Probleme und Schwachstellen des heutigen Systems analysieren, die rechtlichen Anforderungen zusammentragen und Vergleiche mit anderen Kommunen ziehen. Die darauf folgende Modellentwicklung und anschliessende Implementierung erfolgt unter der neuen Departementsleitung.

Der Einbezug sämtlicher betroffener Organisationseinheiten, insbesondere der Arbeitsgruppe der Sozialbehörde, ist sichergestellt. Die Universität St. Gallen verfügt über die erforderliche Neutralität und Fachkompetenz.

Personelle Ressourcen in den Sozialen Diensten
Der Stadtrat hat zur Bewältigung des Fallwachstums in den Sozialen Diensten zwischen 2003 und 2007 insgesamt 56.3 zusätzliche Stellen in den Sozialzentren geschaffen. Im GPK-Bericht werden hohe Erwartungen an zusätzliche Kontrollen, Ausbau der Abklärungen und der Dokumentation sowie an eine aktivere Fallarbeit formuliert. Ohne zusätzliche Ressourcen sind diese Erwartungen nicht umzusetzen. Der Stadtrat hat die Direktorin der Sozialen Dienste deshalb beauftragt, einen konkreten Antrag für zusätzliche Personalressourcen zu unterbreiten.

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