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Anpassung der Administrativuntersuchung

Medienmitteilung

28. Januar 2008

Die Administrativuntersuchung zur Kritik der beiden bis zu ihrer Freistellung im Oktober 2007 in der Fallkontrolle tätigen Mitarbeiterinnen Ester Wyler und Margrit Zopfi an der Fallführung in den Sozialen Diensten kann nicht durchgeführt werden, wie sie ursprünglich geplant war. Die beiden Mitarbeiterinnen wollen erst nach Abschluss der Strafuntersuchung des Staatsanwalts betreffend Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung für Auskünfte zur Verfügung stehen. Dies steht der geplanten Untersuchung konkreter Sachverhalte im Weg. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde deshalb das entsprechende Auftragsverhältnis mit Rechtsanwalt Beat Badertscher aufgelöst.

Um dennoch eine rasche Klärung der Situation voranzutreiben, wird die Vorsteherin zwei externe Fachpersonen damit beauftragen, die letzten hundert Dossiers, die von den Kritikerinnen bearbeitet worden sind, einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Dadurch können die in der Öffentlichkeit geäusserten Vorwürfe nachgeprüft werden und die Qualität der vorgenommenen Fallkontrollen bewertet werden.

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