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Neue Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung

Medienmitteilung

Der Stadtrat setzt die neue Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen per 1. Januar 2009 in Kraft.

9. Juli 2008

Am 28. Mai 2008 hat der Gemeinderat die vom Stadtrat am 12. März 2008 erlassene neue Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung genehmigt. Nachdem die Frist für das fakultative Referendum ungenutzt abgelaufen ist, setzt nun der Stadtrat die neue Verordnung und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Eltern profitieren
Mit der neuen Verordnung wird der Auftrag aus der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 betreffend Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinderbetreuung konkret» erfüllt. Es wird mit ihr eine einheitliche und umfassende Rechtsgrundlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung in Krippen und Horten für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Abschluss der Volksschule geschaffen. Die Tarifgestaltung der Elternbeiträge erfolgt elternfreundlich und führt namentlich zu einer Entlastung von Eltern mit mittleren Einkommen. Zugleich wird die Beitragsberechnung vereinfacht und damit transparenter gemacht. Schliesslich schafft die neue Verordnung den Rahmen für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und deren Anpassung an veränderte Bedürfnisse in der Stadt Zürich. Die Eltern werden mittels einer Broschüre sowie im Internet über die Neuerungen informiert.

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