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Sozialhilfe Zürich - Unabhängige Abklärung der Vorwürfe

Medienmitteilung

28. März 2008

Ausgangslage und Abklärungen
Die Delegation für Sozialhilfe des Zürcher Stadtrats hat anfangs Februar beschlossen, die schweren Vorwürfe bezüglich Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in der Stadt Zürich zu überprüfen, welche zwei freigestellte Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste zwischen dem 17. und dem 19. Januar 2008 in verschiedenen Medien erhoben hatten. Konkret bezeichneten sie die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates als eine Farce, behaupteten, dass 80 Prozent der Fälle mangelhaft geführt werden und 30 Prozent der Fälle umgehend eingestellt werden könnten. Ferner monierten sie, dass Korrekturen nie vorgenommen würden, wenn im Rahmen der amtsinternen Fallkontrolle Mängel in der Fallführung entdeckt wurden.

In den Jahren 2006 und 2007 hatten die beiden Mitarbeiterinnen insgesamt 473 Dossiers von Sozialhilfeempfängern kontrolliert, von denen sie 313 beanstandeten. Diese Dossiers wurden durch externe Fachexperten einer erneuten Beurteilung unterzogen. Zwei weitere externe, mit dem Sozialwesen vertraute, aber unabhängige Berater, Peter Hablützel und Peter Arbenz, hatten diese Fallüberprüfung zu begleiten und im gesamten Kontext der Sozialhilfe zu beurteilen und zu würdigen.

Ergebnisse
Nach Abschluss der Überprüfung und tieferer Einsicht der externen Begleiter in die Strukturen und Prozesse der Sozialhilfe und des Sozialdepartements sowie in die Komplexität der Sozialfälle können Peter Arbenz und Peter Hablützel ihre Erkenntnisse und Beurteilung wie folgt zusammenfassen:

Die erhobenen Vorwürfe lassen sich nicht erhärten. Die Nachprüfung hat klar erwiesen, dass die Beanstandungen zum grössten Teil nur formaler Natur oder nicht berechtigt waren. Lediglich in 12 Fällen konnten finanzrelevante Mängel festgestellt werden, die praktisch alle korrigiert worden sind. Die im Rahmen der Fallkontrolle entdeckten, finanzrelevanten Mängel liegen bei den 473 Fällen bei 88 397 Franken. Davon wurden und werden 63 770 Franken zurückgefordert, so dass der effektiv unwiederbringliche finanzielle Schaden 24627 Franken beträgt. Gemessen am Total der ausbezahlten Sozialhilfe für die 473 Fälle entspricht dies einem Anteil von 0,1 Prozent. Zusammengefasst finden sich also in den Fallkontroll-Akten der beiden Mitarbeiterinnen keine Belege für ihre in der Öffentlichkeit vorgebrachten massiven Vorwürfe.

Würdigung und weitere Schritte
Den Sozialen Diensten kann ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Sie haben ihre Aufgaben in einem politisch schwierigen Umfeld zu lösen und eine grosse, auch psychisch anspruchsvolle Arbeitsbelastung zu bewältigen. Die interne Fallkontrolle in den Sozialen Diensten der Stadt Zürich funktioniert und ist wie andernorts ein wichtiges Instrument, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die externen Fallkontrolleure aus den Gemeinden Schlieren (ZH) und der Stadt Luzern haben dies bestätigt.

Dies bedeutet nun nicht, dass in der Sozialhilfe einfach zur Tagesordnung übergegangen wird. Wie bereits die GPK festgestellt hat und sich mit dieser Untersuchung bestätigte, gibt es Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen. Die Empfehlungen aus dem GPK-Bericht werden deshalb wie geplant umgesetzt:

  • Zügige Umsetzung eines modernen Risikomanagements in den Sozialen Diensten; als nächster Schritt ist die Einführung eines neuen Antrags auf wirtschaftliche Sozialhilfe ab Mai in Vorbereitung
  • Reform der Sozialbehörde: Analyse bis Sommer abgeschlossen
  • Mehr Kompetenzen und Ressourcen für Mitarbeitende für eine aktivere Fallarbeit
  • Kultur der Transparenz und des gegenseitigen Lernens in den Sozialen Diensten etablieren und entwickeln
  • Die Forderung nach einem intensiveren Austausch zwischen den Ämtern wurde bereits erfüllt. Der Stadtrat hat dazu am 27. Februar 2008 eine neue rechtliche Grundlage für Amtshilfe und Melderechte geschaffen.

Der Stadtrat sieht sich darin bestätigt, die von der Vorsteherin des Sozialdepartements bereits initiierten Verbesserungen und Reformen fortzuführen. Sie gehen in die richtige Richtung und werden sowohl Qualitäts- als auch Effizienz- und Effektivitätssteigerungen zur Folge haben.

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