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Soziale Dienste: Massnahmenplan zu Empfehlungen der GPK vorgestellt

Medienmitteilung

Die Direktion der Sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) stellte am Freitag verschiedene Massnahmen für die Zukunft vor. Die wichtigsten sind die Einführung eines Risiko- und Qualitätsmanagements, 49 neue Stellen und eine Personalkommission.

9. Mai 2008

Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) vom Januar 2008 enthält unter anderem verschiedene Empfehlungen, die künftig zu Verbesserungen in den Sozialen Diensten der Stadt Zürich führen sollen. Die Führung der SOD hat den Bericht hinsichtlich Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten geprüft und mit bereits laufenden Projekten und Massnahmen abgestimmt. Daraus definierte die Geschäftsleitung der SOD mehrere Handlungsfelder. So soll der Fokus künftig vermehrt auf Risiko- und Qualitätsmanagement und aktivere Fallarbeit gelenkt werden. Ausserdem ist es der Direktorin ein wichtiges Anliegen, die Unternehmenskultur zu stabilisieren. Schliesslich sollen die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. An der Medienkonferenz vom Freitag stellte Rosann Waldvogel, Direktorin der SOD, die wichtigsten Massnahmen vor, die aus den Handlungsfeldern abgeleitet worden sind.

Personalkommission als Stimme der Basis
Mit der Wahl einer Personalkommission im Juni will die Geschäftsleitung den Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, ihre Interessen in betrieblichen und organisatorischen Fragen besser zu wahren. Die Personalkommission soll dabei als Bindeglied zwischen Personal und Geschäftsleitung agieren.

Weil in der Vergangenheit mehrfach kritisiert wurde, dass der interne Informationsfluss nicht immer optimal funktioniere, hat die Geschäftsleitung zu den bereits bestehenden Gefässen weitere Möglichkeiten zum persönlichen Austausch eingerichtet. So gibt es zum Beispiel künftig Come-together-Meetings, bei denen die Mitarbeitenden auf freiwilliger und informeller Basis mit den Führungspersonen zusammentreffen können. Des Weiteren gibt es zusätzliche interne Informationsbulletins zum Stand der Dinge in laufenden Geschäften. Bereits im April ist zudem der neue Newsletter «SOD aktuell» erschienen, in welchem Mitarbeitende von ihrer Arbeit berichten. Risikomanager soll künftig Regelwerk überprüfen In dem Bericht forderte die GPK unter anderem auch, dass weitere Handlungsanweisungen für die verschiedensten Situationen zu erlassen seien. Gleichzeitig aber stufte die GPK die bestehende hohe Regeldichte als kritisch ein. Einen Weg aus diesem Dilemma zeigte Rosann Waldvogel an der Medienkonferenz auf. Künftig soll ein Risikomanager unter anderem das bestehende Regelwerk bezüglich definierter Kernrisiken überprüfen und orten, wo Regelungen vereinfacht oder abgebaut werden können. Auch soll er Risikomanagementprozesse und -systeme für die Sozialen Dienste aufbauen, aber auch Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein, die mögliche Risiken melden wollen.

Aktivere Fallarbeit macht zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich
In den letzten Jahren sahen sich die Sozialen Dienste der Stadt Zürich mit einem starken Wachstum der Fallzahlen im Bereich wirtschaftliche Sozialhilfe konfrontiert. Dieselbe Entwicklung zeigte sich in allen grösseren Schweizer Städten. So stieg die Gesamtzahl der kumulierten Fälle seit dem Jahr 2002 von rund 16'800 auf 20'400 Fälle an. Trotz aller Massnahmen, welche die Führung der Sozialen Dienste immer wieder getroffen hat, konnten die SOD das rasante Fallwachstum nur mit Abstrichen in der Intensität der Fallarbeit bewältigen. Die Ansprüche stiegen nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ und verlangten den Mitarbeitenden aller Hierarchiestufen einen grossen Arbeitseinsatz ab. Diese Einschätzung findet sich auch im Bericht der GPK und der Untersuchung Arbenz/Hablützel zur Fallkontrolle vom März 2008. Eine zu geringe aktive Fallarbeit wird in der Vorstudie zum Risikomanagement als eines der Kernrisiken bezeichnet. Auch der Bericht der GPK fordert aus ähnlichen Überlegungen ein aktiveres Fallmanagement.

Ohne zusätzliche Ressourcen seien die geforderten Mehrleistungen nicht mehr möglich, erklärte Rosann Waldvogel. Die Direktorin der Sozialen Dienste hat darum bei der Vorsteherin des Sozialdepartements einen Antrag zuhanden des Stadtrates eingereicht, welcher die Schaffung zusätzlicher 49 Stellen vorsieht. Als Referenzwert für die Zahl der Stellen Soziale Arbeit dient unter anderem die Sozialhilfeverordnung (SHV) des Kantons Bern. Die Situationen in Bern und Zürich sind diesbezüglich vergleichbar. Der Kanton Bern sieht eine Stelle Soziale Arbeit für 80 bis 100 kumulierte Fälle vor. Für Zürich wird eine Senkung der kumulierten Fälle von rund 130 auf 100 angestrebt. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn von den 49 beantragten Stellen 42 der direkten Fallarbeit zur Verfügung stehen.

Der Stadtrat hat dem Antrag der Vorsteherin am 16. April 2008 zugestimmt. Er war auch damit einverstanden, von den bewilligten 49 Stellen als Sofortmassnahme 22 Stellen per Juli bzw. September 2008 dringlich zu schaffen, damit diese Stellen so rasch als möglich besetzt werden können. Für die restlichen Stellen soll der notwendige Kredit im ordentlichen Zusatzkreditverfahren durch den Gemeinderat bewilligt werden. Stimmt der Gemeinderat dem Kredit zu, so können die restlichen Stellen auf Dezember 2008 besetzt werden. Die zusätzlichen, jährlich wiederkehrenden Personalkosten für die beantragten Stellen belaufen sich insgesamt auf rund 6,9 Mio. Franken.