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Teuerungszulage an gemeinnützige Organisationen

Medienmitteilung

Der Stadtrat will den Kontraktpartnern des Sozialdepartements die aufgelaufene Teuerung partiell ausgleichen.

19. November 2008

Rund 200 gemeinnützige Organisationen im Sozialbereich werden vom Sozialdepartement finanziell unterstützt, damit sie soziale Dienstleistungen für die Stadtzürcher Bevölkerung erbringen. Die Rechte und Pflichten sowie die finanziellen Abgeltungen sind in Leistungsvereinbarungen geregelt. Die Mitfinanzierung erfolgt in der Regel über vierjährige Beitragsweisungen, die – abhängig von der Beitragshöhe – in der Kompetenz des Gemeinderates bzw. des Stadtrates liegen. Seit 2001 wurde die Teuerung auf die jährlichen Beiträge mehrheitlich nicht ausgeglichen. Nun drängt sich eine generelle Anpassung auf. Der Ausgleich gilt den Personalkosten, er beträgt für die meisten Institutionen 8,7 Prozent und für eine kleinere Anzahl, deren letzter Teuerungsausgleich 2002 erfolgte, 5,2 Prozent.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, 25 privaten Trägerschaften in den Geschäftsbereichen soziale Integration, Soziokultur und Arbeitsintegration ab dem 1. Januar 2009 einen Teuerungsausgleich von insgesamt 459 300 Franken zu gewähren. Weitere 37 Institutionen erhalten einen Teuerungsausgleich von insgesamt 886 700 Franken, der vom Gemeinderat mit dem Budget bewilligt wird.

Der Stadtrat hat beschlossen, sieben gemeinnützigen Organisationen in den Geschäftsbereichen soziale Integration und Soziokultur ab dem 1. Januar 2009 einen Teuerungsausgleich von insgesamt 19 680 Franken zu gewähren. Alle Beträge sind im Voranschlag 2009 eingestellt.

Auf den gleichen Zeitpunkt wird den privaten Kitas die Teuerung seit 2001 mehrheitlich ausgeglichen, indem der sogenannte «Normkostensatz» von 71.50 auf 75.20 Franken erhöht wird. Der Normkostenansatz beinhaltet die Personal- und Betriebskosten (ohne Raumkosten), die während der achtstündigen Mindestöffnungszeit pro Tag entstehen, und ist Grundlage für den Beitragssatz, mit dem die Kitas für ihre individuellen Öffnungszeiten entschädigt werden. Die Kosten dafür betragen 1,8 Millionen Franken, die ebenfalls im Voranschlag 2009 eingestellt sind.

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