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Analysebericht der Universität St. Gallen ortet problematische Aufgabenteilung von Sozialbehörde, Sozialdepartement und Sozialen Diensten

Medienmitteilung

Ein Expertenteam der Universität St. Gallen hat im Auftrag des Stadtrats die Aufgabenteilung von Sozialbehörde, Sozialdepartement und Sozialen Diensten untersucht. Der Analysebericht zeigt einen grundlegenden Handlungsbedarf.

28. Oktober 2008

Im Februar 2008 hat der Stadtrat aufgrund des Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderats (GPK) einem Expertenteam der Universität St. Gallen den Auftrag erteilt, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die Abläufe zwischen Sozialbehörde, Sozialdepartement und Sozialen Diensten zu untersuchen. Die Autoren des Berichts nahmen betriebswirtschaftliche, rechtliche und historische Analysen vor und verglichen Zürich mit anderen Städten (Basel, Bern, Luzern, St. Gallen).

Ineffizientes und risikobehaftetes System
Die Studie kommt zum Schluss, dass die heutige Organisation der Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in der Stadt Zürich zwar gesetzes- und verordnungskonform abläuft, aber wesentliche Prinzipien moderner Verwaltungsführung nicht einhält, ineffizient ist und hohe Risiken birgt. Die Unterstellungsverhältnisse sind unklar, ebenso die Zuständigkeiten zwischen Stadtrat, Verwaltung und Sozialbehörde. Die Abläufe sind unübersichtlich und ineffizient. Die Sozialbehörde nimmt operative, strategische und normative Tätigkeiten wahr und verfügt damit über eine problematische Mehrfachrolle. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sind nicht deckungsgleich. Auch reichen die Kontrollen nicht aus: In fraglicher Qualität wird mehrfach dasselbe kontrolliert, während ein umfassendes systemorientiertes Kontrollkonzept fehlt. Auch ist die Aufsicht über die Sozialbehörde ungenügend, und es fehlt eine Rechenschaftsablegung gegenüber dem Gemeinderat.

Die Probleme sind historisch gewachsen. Sie erfordern aber heute einen klaren Schnitt und eine grundlegende Änderung der Organisation und des Kontrollsystems. Ein neues System soll hohe Anforderungen bezüglich Transparenz und Rechenschaftsablegung gegenüber Öffentlichkeit und Parlament erfüllen, die Prinzipien moderner Verwaltungsführung einhalten und konsequent auf die Risikominimierung fokussieren. Nur dann können das Ziel der Sozialhilfe – die Gewährleistung der sozialen und beruflichen Integration von Hilfsbedürftigen – effizient und effektiv erfüllt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sozialhilfe wiederhergestellt werden.

Politischer Fahrplan
Der Bericht wurde seit den Herbstferien in der Sozialbehörde und in der GPK vorgestellt und diskutiert, heute wird er der Spezialkommission des Gemeinderats präsentiert. In einer ersten Phase sollen nicht konkrete Lösungen diskutiert werden; die im Bericht diskutierten Lösungsvorschläge sind Extremvarianten, der Stadtrat wird aufgrund der Diskussion ein eigenes Modell entwickeln. Angestrebt werden vielmehr eine möglichst gemeinsame Problemsicht und eine Einigung über die Zielsetzung mit den betroffenen Akteuren. Ende 2008 dann wird der Stadtrat ein eigenes Modell für die zukünftige Organisation in die Vernehmlassung geben. Nach den Frühlingsferien geht die Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat, der bis vor den Sommerferien entscheiden sollte, damit – Zustimmung in einer Volksabstimmung im November 2009 vorausgesetzt – das neue System im Mai 2010 auf die neue Legislatur in Kraft treten kann.

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