Global Navigation

100 Jahre im Dienst von hilfsbedürftigen Menschen

Medienmitteilung

Im August 1908, also vor 100 Jahren, nahm der Jurist Walter Schiller seine Arbeit als erster Amtsvormund von Zürich auf. Dies war der erste Schritt zur Professionalisierung einer Arbeit, die viel Wissen und Fingerspitzengefühl erfordert. Heute wird die Arbeit von ausgebildeten SozialarbeiterInnen mit grosser Berufserfahrung sowie rund 1000 Privatpersonen ausgeführt.

1. September 2008

Wer im 19. Jahrhundert ein uneheliches Kind zur Welt brachte, hatte mit der Ächtung durch die Gesellschaft zu leben. Die Mutter eines unehelichen Kindes war auf den Goodwill von Menschen angewiesen, die eher widerwillig als Vormund agierten. Das Leben der Mütter und Kinder gestaltete sich entsprechend schwierig. Die Chancen der Mutter auf Wahrung ihrer Interessen war Glücksache.

Anfangs des vergangenen Jahrhunderts zeigte sich allerdings, dass mit dem stetigen Bevölkerungswachstum die bisher gebräuchliche Einzelvormundschaft auf ehrenamtlicher Basis kein passendes Instrument mehr ist. In mehreren deutschen Städten existierten bereits organisierte Institutionen für die Fürsorge unehelicher Kinder. Friedrich Zollinger, damaliger Erziehungssekretär des Kantons Zürich, unternahm mehrere Bildungsreisen nach Deutschland und Österreich und berichtete anschliessend über die Erfahrungen der verschiedenen Städte mit dem neuen System.

Die Idee einer Berufsvormundschaft stiess in der Stadt Zürich auf Interesse. Dank einer Anpassung der Gemeindeordnung im Jahr 1907 und einer neuen Geschäftsordnung des damaligen Waisenamtes, welche 1908 in Kraft trat, wurde auch für Zürich eine Amtsvormundschaft geschaffen. Im August 1908, also vor 100 Jahren, nahm der Zürcher Jurist Walter Schiller als erster Amtsvormund seine Tätigkeit auf.

Die Aufgaben des Vormundes bzw. der Vormundin ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch – dieses stammt aus dem Jahr 1907 – unter Art. 367 wie folgt umschrieben: «Der Vormund hat die gesamten persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des unmündigen oder entmündigten Bevormundeten zu wahren und ist dessen Vertreter.»

Heute professionell geführt und begleitet
100 Jahre nach der Einführung der amtlichen Vormunde spricht man von zivilrechtlichen Massnahmen. Das Klischee des entmündigten Menschen gehört gänzlich der Vergangenheit an. In der Stadt Zürich gibt es rund 1000 Privatpersonen, welche ehrenamtlich einfachere Fälle führen. Die Mandatsträger werden bei ihrer Arbeit von den Sozialen Diensten begleitet und beraten. Die komplexeren Fälle werden heute ausschliesslich in den fünf Sozialzentren von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt, welche über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Beste Fachkenntnisse über Recht, Soziologie, Psychologie sowie das Wissen z.B. über die Entstehung von sozialen Problemen und Methodenkenntnisse - wie Gesprächsführung - sind bei dieser Arbeit unerlässlich.

Bei Beistandschaften geht es typischerweise um Erwachsene oder Kinder, die zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen einen Beistand oder Vormund benötigen. Dabei wird darauf geachtet, die Massnahmen den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Personen anzupassen. Mit dieser Hilfe sollen sie im Alltag geschützt und unterstützt werden – eine optimale Unterstützung also nach der Devise «soviel wie nötig, so wenig wie möglich».

Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich führten im Jahr 2007 1524 Kindesschutz- und 3295 Erwachsenenschutzmassnahmen.

Weitere Informationen