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Arbeitsintegration: Vorlage zu Basisbeschäftigung und Teillohn

Medienmitteilung

Im Einklang mit dem geplanten neuen Bewilligungsverfahren legt der Stadtrat dem Ge- meinderat die neu entwickelten Angebote in der Arbeitsintegration zur Beschlussfassung vor. Für die Basisbeschäftigung und die Teillohn-Jobs beantragt er für 2011 Mittel von insgesamt 34,5 Millionen Franken brutto. Die Basisbeschäftigung mit 150 Plätzen und die rund 870 Teillohnstellen belasten das städtische Budget netto mit rund 9,9 Millionen Franken.

9. Dezember 2009

Wenn die neue Rechtsgrundlage für die Arbeitsintegration von den Stimmberechtigten angenommen wird, wird die Mitsprache des Gemeinderates bei der definitiven Einführung neuer Angebote der Arbeitsintegration erweitert. Nun sollen die Einführung der seit 2006 betriebenen neuen Angebote – der Basisbeschäftigung, der städtischen und der durch private Träger geschaffenen Teillohn-Jobs – beschlossen und die dafür notwendigen Mittel bewilligt werden.

Basisbeschäftigung
Mit Hilfe der Basisbeschäftigung können die daran anschliessenden Arbeitsintegrations-
angebote effektiver genutzt werden. In einer 4-wöchigen Potenzial- und Perspektivenerhebung mit 150 Plätzen wird abgeklärt, ob Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger in der Lage sind, einer mindestens 50-prozentigen Tätigkeit nachzugehen, und welche Massnahmen geeignet sind, ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhöhen.
Seit September 2009 werden gemäss Beschluss der Sozialbehörde Personen, die neu Antrag auf wirtschaftliche Hilfe stellen und die Voraussetzungen für die Basisbeschäftigung erfüllen, direkt in die Basisbeschäftigung vermittelt und erhalten während der vierwöchigen Abklärung einen existenzsichernden Lohn. Für den Betrieb der Basisbeschäftigung beantragt der Stadtrat Bruttoausgaben von rund 7,1 Millionen Franken (4,2 Millionen Franken netto).

Teillohn-Jobs
Teillohn-Jobs werden sowohl in der städtischen Dienstabteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe als auch von fünf privaten Trägern angeboten. Die insgesamt rund 870 Teillohn-
stellen ermöglichen Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger, einen Teil ihres Existenzbedarfs mit einer bezahlten Arbeit selber zu erwirtschaften. Die Höhe des Teillohns richtet sich nach ihrer Leistungsfähigkeit, die nach meist langer Abwesenheit vom Arbeits-
markt (teilweise stark) vermindert ist. Die Löhne sind sozialversichert und werden – reduziert um den Einkommensfreibetrag gemäss SKOS-Richtlinien – an die Sozialhilfe angerechnet. Der minimale Beschäftigungsumfang beträgt 50 Prozent. Für die städtischen Angebote beantragt der Stadtrat für 2011 Bruttoausgaben in der Höhe von rund 21,2 Millionen Franken (4,6 Millionen Franken netto), für die Angebote der privaten Träger in den Jahren 2011 und 2012 ein jährliches Kostendach von insgesamt rund 6,2 Millionen Franken mit einer Nettobelastung in der Höhe von 2,1 Millionen Franken.

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