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Stadtrat will grundlegende Neuorganisation der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Der Stadtrat und die Sozialbehörde schicken je ein Organisationsmodell für die Sozialhilfe in die Vernehmlassung. Der Stadtrat hält nach den heftigen politischen Debatten einen konsequenten Schritt für notwendig. Er will die Rollen von Stadtrat und Gemeinderat stärken und auf eine separate Sozialbehörde verzichten.

22. Januar 2009

In den vergangenen Jahren fanden heftige politische Auseinandersetzungen über die Sozialhilfe satt. Die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates (GPK) setzte in ihrem Bericht vom Dezember 2007 Fragezeichen zur heutigen Organisation. Ein Expertenteam der Universität St. Gallen bemängelte in einem Analysebericht, der im Oktober 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, unklare Unterstellungsverhältnisse und Zuständigkeiten, ineffiziente Abläufe, eine fehlende Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung, eine Mehrfachrolle der Sozialbehörde, eine ungenügende Aufsicht über sie sowie nicht ausreichende Kontrollen.  

Der Stadtrat will diese Mängel beseitigen und strebt eine grundlegende Neuorganisation an. Er will die Sozialhilfe «normalisieren» und innerhalb derjenigen Struktur organisieren, die auch in allen anderen Bereichen funktioniert. Er ist überzeugt, dass nun nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden kann und ein konsequenter Schritt erforderlich ist, um die Widersprüchlichkeit zu beseitigen. Die Sozialbehörde hat beschlossen, ein eigenes Organisationsmodell in die Vernehmlassung zu schicken.  

Stadtrat und Milizparlament nehmen ihre Rollen wahr
In seinem Vorschlag für eine neue Organisation übernimmt der Stadtrat die Rolle der Sozialbehörde – eine Möglichkeit, die das Sozialhilfegesetz explizit vorsieht. Er delegiert die für die Erfüllung der operativen Aufgaben nötigen Kompetenzen an die Sozialen Dienste. Der Gemeinderat übt die politische Oberaufsicht aus und wird verstärkt einbezogen. Der GPK, die gemäss Gemeindeordnung zusammen mit der Rechnungsprüfungskommission (RPK) über umfassendere Rechte als andere Parlamentskommissionen verfügt, soll die Aufgabe einer vertieften Prüfung übertragen werden. Die dem Gemeinderat unterstellte Finanzkontrolle übernimmt die bisher fehlende Systemkontrolle im Rahmen ihrer jährlichen externen Revision.  

Das Inspektorat wird administrativ und formell der Zentralen Verwaltung des Sozial­departements angegliedert. Gemäss dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch», dem der Gemeinderat am 17. Dezember 2008 zugestimmt hat, wird das Inspektorat in der Gemeindeordnung verankert. Im Sinne einer unabhängigen Kontrolle müssen alle Ermittlungsaufträge vom Stadtrat als Sozialbehörde oder einer Delegation daraus bewilligt werden. Die GPK überprüft die Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismässigkeit der Ermittlungstätigkeit.

Was erreicht das neue Modell?
Der Vorschlag des Stadtrates ergibt eine widerspruchsfreie Organisation mit geklärten Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sein Modell ist demokratisch gut legitimiert, indem die vom Volk gewählten Gemeinde- und Stadträte wesentliche Aufgaben übernehmen. Die Rechenschaftslegung gegenüber Milizparlament und Öffentlichkeit wird gestärkt. Das System ist transparent und garantiert berechenbare Entscheide ohne Willkür. Auch ermöglicht es eine effektive Führung und erlaubt damit dem Vorsteher des Sozialdepartements, seine Verantwortung wahrzunehmen.  

Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März. Nach den Frühlingsferien wird der Stadtrat zuhanden des Gemeinderats eine Weisung vorlegen, über die der Gemeinderat vor den Sommerferien entscheiden sollte, damit – Zustimmung zur Änderung der Gemeindeordnung in der Volksabstimmung im November vorausgesetzt – ein neues Organisationsmodell auf die neue Legislatur im Frühling 2010 in Kraft gesetzt werden kann.  

Falls die Sozialbehörde auch einen Antrag zuhanden von Parlament und Stimmvolk verabschiedet und sich dieser weiterhin vom stadträtlichen unterscheiden sollte, tritt der stadträtliche Antrag neben denjenigen der Sozialbehörde. Der Gemeinderat hätte dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden.