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Deutschkurse mit Kinderbetreuung

Medienmitteilung

Der Leistungsauftrag in der Höhe von rund 1,9 Millionen Franken geht im Be-reich «Deutschkurse mit Kinderbetreuung» an die Non-Profit-Organisation ECAP. Mit seinen Kursen soll das Bildungsinstitut insbesondere Eltern mit Betreuungspflichten und Schichtarbeitende erreichen, die noch kaum oder nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen.

28. Januar 2009

Der Stadtrat von Zürich hat ein Sprachförderkonzept verabschiedet, das vorsieht, das Gesamtangebot an Deutschlernmöglichkeiten in der Stadt Zürich zu vergrössern und für Zielgruppen besser zugänglich zu machen, die heute noch nicht oder nur ungenügend erreicht werden. Das Sozialdepartement erteilt dem Bildungsinstitut ECAP einen Leistungsauftrag. ECAP wird an zwei zentralen Standorten links der Limmat und in Zürich-Nord im Endausbau je 22 Niveaukurse mit Kinderbetreuung anbieten. Damit wird das Angebot moderat ausgebaut.  

Die Non-Profit-Organisation verfügt über langjährige Erfahrungen in nicht intensiven Deutschkursen und erfüllt die Qualitätsanforderungen bestens. Die Kurse umfassen fünf Lektionen pro Woche, verteilt auf zwei Tage. Sie richten sich an erwachsene Fremdsprachige mit geringer formeller Bildung und keinen bis mittleren Deutschkenntnissen, insbesondere an nichterwerbstätige Familienfrauen und -männer mit Betreuungspflichten von Kleinkindern sowie an Schichtarbeitende, vor allem aus dem Gastgewerbe und dem Pflegebereich, die nur tagsüber Kurse besuchen können. Die maximale Teilnehmerzahl pro Kursgruppe ist auf 16 beschränkt.  

Weil sich das Angebot, insbesondere der Standort Zürich-Nord, im Aufbau befindet und die Mitfinanzierung durch Bund und Kanton im Moment im Umbruch ist, hat sich der Stadtrat für einen Projektkredit für eine Pilotphase während der Jahre 2009 und 2010 entschieden. Er setzt sich zusammen aus dem Beitrag an die Stiftung ECAP von maximal 1,88 Millionen Franken für die Jahre 2009 bis 2010 und einem Kredit zur individuellen Verbilligung von Deutschkursen sowie der Kinderbetreuung für das Jahr 2009 in der Höhe von 40 000 Franken und für 2010 in der Höhe von 80 000 Franken.

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