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Neue Organisation der Sozialhilfe in der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Die Vernehmlassungsantworten zu den zwei Modellvorschlägen für die Neuorganisation der Sozialhilfe führen in eine Pattsituation. Stadtrat und Sozialbehörde haben sich auf ein neues Modell geeinigt, das eine grosse Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand darstellt.

8. Mai 2009

Am 22. Januar 2009 haben Stadtrat Martin Waser und Vertreter der Sozialbehörde zwei Modellvorschläge für eine neue Organisation der Sozialhilfe präsentiert und diese in die Vernehmlassung geschickt. In den Antworten bleibt der Reformbedarf unbestritten. Jedoch führt in eine Pattsituation, dass sich ein Teil klar für das Stadtratsmodell ausspricht, während ein anderer Teil die Beibehaltung einer separaten Sozialbehörde verlangt. Zudem hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Gemeinderates skeptisch zu zusätzlichen Aufgaben geäussert.

Die anstehenden Probleme erfordern eine verbesserte Organisation und einen breiten sozialpolitischen Konsens. Der Stadtrat und die Sozialbehörde haben sich deshalb auf einen neuen Vorschlag geeinigt, der eine grosse Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand darstellt und geeignet ist, die Hauptaufgabe der Sozialhilfe – die Gewährleistung der sozialen und beruflichen Integration von Sozialhilfebeziehenden – zu unterstützen.

Neupositionierung der Sozialbehörde
Die Sozialbehörde wird als eigenständiges Gremium beibehalten. Sie konzentriert sich neu auf normative und strategische Aufgaben. Der Vollzug wird an die Sozialen Dienste delegiert. Die Sozialbehörde entscheidet nur noch dort in Einzelfällen, wo Ausnahmen zu Richtlinien vorgenommen werden sollen oder besondere Umsicht bei der Auslegung des Ermessensspielraums erforderlich ist. Die Sozialbehörde wird neu Einspracheinstanz bei allen Einsprachen gegen Entscheide der Sozialen Dienste.

Die Sozialbehörde wird von heute fünfzehn Mitgliedern auf neun verkleinert. Der Vorsteher des Sozialdepartements bleibt Präsident der Behörde, damit er die politische Verantwortung ungeteilt wahrnehmen kann. Auf den Aufbau einer eigenständigen Geschäftsstelle wird verzichtet. Die Geschäftsführung und der Rechtsdienst der Sozialbehörde werden in der Zentralen Verwaltung des Sozialdepartements angesiedelt. Damit ist die konsequente Trennung von strategischen und operativen Aufgaben gewährleistet.

Ziele weitgehend erreicht
Das angepasste Modell hält die Prinzipien moderner Verwaltungsführung ein: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet. Ausführung und Kontrolle sind getrennt. Es wird ein umfassendes und effizientes Kontrollsystem innerhalb der Sozialen Dienste ausgebaut. Das Inspektorat, über dessen Einsatz die Sozialbehörde entscheidet, soll in der Gemeindeordnung verankert werden. Ferner verbessert die Sozialbehörde die Rechenschaftslegung gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit durch einen separaten jährlichen Geschäftsbericht.

Der Stadtrat hat die Vorlage im Einvernehmen mit der Sozialbehörde am 6. Mai verabschiedet. Wenn das Parlament vor den Sommerferien entscheidet, kann das Volk am 29. November darüber abstimmen. Mit einer Inkraftsetzung des neuen Organisationsmodells kann auf Beginn der neuen Legislatur, im Frühling 2010 gerechnet werden.

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