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Neuer Aufnahmeprozess in der Sozialhilfe für arbeitsfähige KlientInnen

Medienmitteilung

Basisbeschäftigung mit Lohn

Personen, die einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und arbeitsfähig sind, müssen in Zukunft vor der definitiven Aufnahme in die Sozialhilfe ein vierwöchiges Beschäftigungsprogramm absolvieren. Dafür erhalten sie einen existenzsichernden Lohn.

28. Mai 2009

Neue Fälle werden künftig nach Klärung des Sozialhilfeanspruches und der Voraussetzungen für die Teilnahme in der Basisbeschäftigung sofort für die Basisbeschäftigung angemeldet. Für die Absolvierung des vierwöchigen Einsatzes erhält der/die Antragsteller/in keine Sozialhilfe, sondern einen existenzsichernden Lohn. Bis zur Auszahlung des Lohnes werden Überbrückungszahlungen geleistet. Wer die Teilnahme verweigert, erhält weder Lohn noch Überbrückungszahlungen. Ist die Basisbeschäftigung abgeschlossen und liegt eine Empfehlung zur beruflichen Integration vor, leitet das Intake die Massnahme ein und stellt die Finanzierung sicher. Anschliessend wird der Fall dem Quartierteam übergeben und die Sozialhilfe wird eingerichtet.  

Die Umsetzung erfolgt etappenweise. Am 1. Juni startete das Sozialzentrum Ausstellungsstrasse mit der Umsetzung. Am 1. August folgen die übrigen Sozialzentren.Die Sozialbehörde hat am 5. Februar 2009 beschlossen, den Abklärungs- und Aufnahmeprozess in die Sozialhilfe anzupassen und an das Winterthurer Modell «Passage» anzulehnen. Die Stadt Winterthur arbeitet bereits seit 2001 nach diesem Modell.