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Berufung gegen Urteil zu Amtsgeheimnisverletzung

Medienmitteilung

Auch der Stadtrat hält an der bereits angemeldeten Berufung gegen den Freispruch zweier wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagter ehemaliger Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste fest und reicht fristgerecht seine Beanstandungen gegen das Urteil ein.

4. November 2009

Am 17. September 2009 standen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Einzelrichterin stellte zwar eine Amtsgeheimnisverletzung fest, sprach die Angeklagten jedoch frei. Sie bejahte den Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen.

Der Stadtrat schliesst sich der Staatsanwaltschaft an und geht gegen das Urteil in die Berufung. Bei diesem Verfahren geht es um zentrale Fragen des Amtsgeheimnisses, und es sind dementsprechend wichtige Interessen der Stadt betroffen. Die Stadt und insbesondere das Sozialdepartement, die Stadtpolizei, städtische Spitäler und Heime sowie andere Stellen befassen sich mit diversen Themen, die hohe Vertraulichkeit erfordern. Sie brauchen daher Klarheit, unter welchen Bedingungen diese geschützt ist.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Stadtverwaltung übernimmt der Rechtskonsulent des Stadtrates, Dr. Peter Saile, die Federführung für die weiteren Schritte. Für die Einreichung der Beanstandungen und die Vertretung der Stadt im Berufungsverfahren wurde ein Anwalt beigezogen.

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