Am 17. September 2009 standen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Einzelrichterin stellte zwar eine Amtsgeheimnisverletzung fest, sprach die Angeklagten jedoch frei. Sie bejahte den Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen.
Der Stadtrat schliesst sich der Staatsanwaltschaft an und geht gegen das Urteil in die Berufung. Bei diesem Verfahren geht es um zentrale Fragen des Amtsgeheimnisses, und es sind dementsprechend wichtige Interessen der Stadt betroffen. Die Stadt und insbesondere das Sozialdepartement, die Stadtpolizei, städtische Spitäler und Heime sowie andere Stellen befassen sich mit diversen Themen, die hohe Vertraulichkeit erfordern. Sie brauchen daher Klarheit, unter welchen Bedingungen diese geschützt ist.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Stadtverwaltung übernimmt der Rechtskonsulent des Stadtrates, Dr. Peter Saile, die Federführung für die weiteren Schritte. Für die Einreichung der Beanstandungen und die Vertretung der Stadt im Berufungsverfahren wurde ein Anwalt beigezogen.