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Neue Rechtsgrundlage für die Arbeitsintegration

Medienmitteilung

Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat eine neue Rechtsgrundlage für die Arbeitsintegration. Sie soll Mitte 2010 den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.

11. November 2009

Das mehr als zwanzigjährige Engagement der Stadt Zürich im Bereich der Arbeitsintegration basiert auf mehreren, unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Diese wirken teilweise aufgrund der verwendeten Begriffe veraltet und sind insbesondere bezüglich Finanzkompetenzen widersprüchlich ausgestaltet. Mit einer neuen Rechtsgrundlage können diese Widersprüchlichkeit beseitigt und die drei bestehenden Gemeindebeschlüsse aufgehoben werden. Sie erfüllt darüber hinaus die politischen Forderungen des Gemeinderates nach einer Grundsatzdebatte.

Breite politische Abstützung
Das Engagement der Stadt Zürich für die Arbeitsintegration ist erheblich. Sie wendet dafür jährlich rund 53 Millionen Franken brutto (23 Millionen Franken netto) auf. Daher ist es sinnvoll und richtig, dass der Gemeindrat bei der Einführung neuer Massnahmen und beim Leistungseinkauf bei privaten Trägern besser Einfluss nehmen kann. Die neue Rechtsgrundlage nimmt diese Anforderungen auf: In Zukunft sollen sämtliche neuen Massnahmen zur definitiven Einführung dem Parlament unterbreitet werden, auch die städtischen Teillohnjobs und die Basisbeschäftigung.

Klärungen für private Träger und Zielgruppen
Für die privaten Träger ist vorgesehen, dem Parlament periodisch wiederkehrend Verpflichtungskreditbeschlüsse zu beantragen. Damit ist nicht nur die Mitsprache des Gemeindrates gewährleistet, sondern wird auch die Planungssicherheit für private Träger verbessert.

Die neue Rechtsgrundlage benennt die Zielgruppen der Arbeitsintegration: Jugendliche und junge Erwachsene bzw. erwachsene Sozialhilfebeziehende. Sie soll Mitte 2010 den Stimmberechtigten unterbreitet werden.