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Befristete Stellen für Pendenzenabbau in der Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Ein Spezialteam für vertiefte Abklärungen und das Inspektorat für Ermittlungen brauchen mehr personelle Ressourcen, um die Pendenzen abzubauen. Damit können die Kosten bei unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfegeldern weiter verringert werden.

28. Oktober 2009

Um die bisherige Qualität der Ermittlungsarbeit im Inspektorat aufrecht zu erhalten und die Pendenzen abbauen zu können, sind zwei zusätzliche Stellen für die Observation und die Berichtsverfassung nötig. Zur administrativen Entlastung wird eine zusätzliche halbe Stelle für die Sachbearbeitung geschaffen.

Andere Aufgaben in der Missbrauchbekämpfung nimmt das ebenfalls seit Mitte 2007 tätige Spezialteam für vertiefte Abklärungen wahr. Das bisher mit 2,5 Stellenwerten ausgestattete Team braucht 3,5 zusätzliche Stellen. Die Spezialistinnen und Spezialisten klären komplexe Sachverhalte in den Bereichen Vermögen und Darlehen, Liegenschaften, Versicherungen, Erbschaften, Firmenbesitz und -beteiligungen und selbstständige Erwerbsarbeit ab. Zudem ist das Team mit zusätzlichen Aufgaben in Zusammenhang mit den Strafanzeigen und der Einführung des Bussenartikels im kantonalen Sozialhilfegesetz betraut worden.

Die Abklärungen sind in der Regel sehr aufwändig. Besteht ein Verdacht auf missbräuch-
lichen Soziahilfebezug, sollen sie schnell vorgenommen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sozialhilfe ausbezahlt wird, wo kein Anspruch besteht. Mit den heute vorhande-
nen Ressourcen sind die geforderten Leistungen nicht machbar. Die insgesamt sechs zusätzlichen Stellen sind entsprechend der Befristung der Pilotphase für die Massnahmen zur verstärkten Missbrauchsbekämpfung bis Ende 2010 befristet.

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