Global Navigation

Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung

Medienmitteilung

23. September 2009

Am 17. September 2009 hat das Bezirksgericht Zürich zwei wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagte ehemalige Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste in erster Instanz freigesprochen. Damit die Stadt Zürich beurteilen kann, ob sie das Urteil anfechten will, ist sie auf die schriftliche Begründung angewiesen. Diese hat sie nun innerhalb der zehntägigen Frist beim Bezirksgericht eingefordert. Erst nach Zustellung des begründeten Entscheids wird der Stadtrat innert 20 Tagen über eine allfällige Fortführung des Rechtsmittelverfahrens entscheiden.

Weitere Informationen