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Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe: neue Instrumente haben sich bewährt

Medienmitteilung

Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat Bericht über die Pilotphase der verstärkten Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe. Das Inspektorat und das Team «Vertiefte Abklärungen» sollen definitiv eingeführt werden.

1. September 2010

Im September 2006 beschloss der Stadtrat, die Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe zu verstärken. Per Juli 2007 führte er im Rahmen einer bis Ende 2010 befristeten Pilotphase ein Inspektorat für verdeckte Ermittlungen sowie ein Team für vertiefte Abklärungen ein. Zum Abschluss der Pilotphase erstattet der Stadtrat nun dem Gemeinderat Bericht über die Ergebnisse der neuen Massnahmen und zeigt das weitere Vorgehen auf.

Nach wie vor werden die meisten Missbräuche von den Sozialarbeitenden aufgedeckt. Das Inspektorat wird auf Antrag in Verdachtsfällen tätig, die sich nicht durch die Aktenlage aufdecken lassen – rund die Hälfte der Arbeitszeit des Inspektorats wird für Observationen vor Ort eingesetzt. Jede Ermittlung basiert auf einem Auftrag der Sozialen Dienste, der von der Sozialbehörde bewilligt werden muss. Das Inspektorat umfasst gegenwärtig sechs Vollzeitstellen. Seine Mitarbeitenden verfügen über eine polizeiliche Ausbildung oder langjährige Erfahrung in Privatermittlungen. Das Inspektorat hat zwischen Juli 2007 und Ende Juni 2010 348 Fälle abgeschlossen, wobei sich der Verdacht in 59 Prozent der Fälle erhärtet hat. Im Vordergrund standen dabei nicht deklarierte Einkommen und Nebeneinkünfte.

In der Volksabstimmung vom 29. November 2009 wurde das Inspektorat im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Sozialhilfe bereits in der Gemeindeordnung verankert.

Das Team «Vertiefte Abklärungen» der Sozialen Dienste klärt komplexe Finanz- und Vermögensfragen ab und reicht die Strafanzeigen wegen Betrugs und nach Sozialhilfegesetz ein. Es umfasst gegenwärtig sechs Vollzeitstellen. Seine Mitarbeitenden verfügen über Ausbildungen u.a. im juristischen, polizeilichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Das Team «Vertiefte Abklärungen» hat seit Mitte 2007 132 Fälle abgeschlossen, wobei sich der Verdacht in 80 Prozent der Fälle erhärtet hat. Im Vordergrund standen dabei unklare Vermögensverhältnisse und nicht nachvollziehbare Einnahmen auf Bankkonten.

Neben den neuen Spezialteams ist seit Mitte 2008 ein neuer Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe im Einsatz, der die Situation der Betroffenen detaillierter erhebt und überprüft. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Aufgaben und den neuen Verantwortlichkeiten von Sozialbehörde und Verwaltung haben die Sozialen Dienste im Mai 2010 eine neu konzipierte Fallrevision eingeführt, die das Vieraugenprinzip und eine konsequente Trennung von Bewilligung und Kontrolle sicherstellt.

Die seit 2007 eingeführten neuen Instrumente sind unverzichtbare Ergänzungen und erfüllen auch ein Bedürfnis der Sozialarbeitenden. In ihrem Zusammenspiel stellen sie eine effiziente und effektive Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe sicher. Die Stellen für das Inspektorat und für das Team «Vertiefte Abklärungen» sollen per 1. Januar 2011 definitiv geschaffen werden.

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