Global Navigation

Neue Nachtpension soll Notschlafstelle entlasten

Medienmitteilung

Um eine Überbelegung der städtischen Notschlafstelle zu verhindern und die Situation der Langzeitaufenthalterinnen und Langzeitaufenthalter zu verbessern, wird in einer zweijährigen Versuchsphase ein neues Wohnangebot erprobt.

15. September 2010

Die städtische Notschlafstelle verfügt über eine Kapazität von 52 Betten. In den letzten Jahren ist die Belegung der Notschlafstelle stetig gestiegen. Im Jahr 2010 rechnet das Sozialdepartement mit einem Höchstwert von rund 16 000 Übernachtungen. Hauptgrund für den Anstieg sind Personen, welche die Notschlafstelle über längere Zeit immer wieder benutzen. Dabei handelt es sich insbesondere um ältere, sozial desintegrierte Personen und solche mit gravierenden psychischen Problemen ohne Krankheitseinsicht. Diese Tendenz zum Daueraufenthalt in der Notschlafstelle ist aus verschiedenen Gründen unbefriedigend: Zum einen ist die Notschlafstelle nicht darauf ausgerichtet, Personen langfristig zu beherbergen und zu betreuen. Auf der anderen Seite wirkt sich auch für die Betroffenen ein Daueraufenthalt ungünstig für mögliche Verbesserung ihrer Situation aus.

Stabilisierung und Vermittlung in bestehende Einrichtungen als Ziel
Zur Entlastung der Notschlafstelle hat der Stadtrat ein Pilotprojekt bewilligt: In der Nachtpension wird ein Rahmen geschaffen, der eine den Problemen dieser schwierigen Klientel angemessenen Betreuung ermöglicht. Im Angebot für eine Nacht mit Unterkunft im Einzel- oder Zweierzimmer haben die Klientinnen und Klienten ab 21.00 Uhr Zugang zum Zimmer und müssen um 9.00 Uhr das Haus verlassen.

Hauptziel der Einrichtung ist die Stabilisierung der Gesamtsituation (Anschluss an das Gesundheits- und soziale Hilfesystem) und die Vermittlung in eine zuträgliche Anschlusslösung in bestehenden Wohn- und Therapieeinrichtungen.

Der Aufwand für den zweijährigen Versuchsbetrieb beläuft sich auf 920 000 Franken brutto. Da es sich bei den meisten Betroffenen um IV-Rentnerinnen und IV-Rentner sowie Sozialhilfebeziehende handelt, kann der Aufenthalt weiterverrechnet werden, was zu Einnahmen von 540 000 Franken führt. Der Versuchsbetrieb ist auf zwei Jahre beschränkt. Zeigt die geplante Evaluation die beabsichtigte Wirkung, werden die nötigen Mittel für die Einrichtung dem Gemeinderat beantragt.

Weitere Informationen