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Stadt verzichtet auf Prozessentschädigung

Medienmitteilung

19. Januar 2011

Am 11. Januar sprach das Obergericht der Stadt im Berufungsprozess gegen zwei ehemalige Mitarbeitende der Sozialen Dienste eine Prozesskostenentschädigung von 5000 Franken zu. Der Stadtrat hat beschlossen, darauf zu verzichten.

Der Stadtrat strebte mit der Berufung eine Klärung des Stellenwerts des Amtsgeheimnisses an, insbesondere im Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten. Mit dem einstimmig gefällten Urteil des Obergerichts wurde der hohe Stellenwert des Amtsgeheimnisses in diesem Bereich bestätigt. Das Anliegen der Stadt auf Wiedererlangung von Rechtssicherheit ist damit erfüllt.

 

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