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Kitas und Horte: höhere Elternbeiträge

Medienmitteilung

Das vom Gemeinderat am 23. März 2011 verabschiedete Budget sieht vor, dass Eltern mit subventionierten Kita- und Hortplätzen höhere Kosten selber tragen. Der Stadtrat hat nun die entsprechende Verordnung angepasst. Die Änderung muss der Gemeinderat genehmigen.

18. Mai 2011

Die Forderung des Gemeinderats nach einem ausgeglichenen Budget zwang den Stadtrat, auch im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung Kürzungen vorzuschlagen. Der vom Gemeinderat am 23. März 2011 verabschiedete Budgetvoranschlag des Stadtrates sah deshalb auch die Reduktion des Grenzbetrags zur Berechnung des Elternbeitrags für fami-lienergänzende Betreuungsangebote in Kitas und Horten von 120 000 Franken auf 100 000 Franken vor. Entsprechend hat der Stadtrat nun die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung angepasst. Die Änderung muss der Gemeinderat genehmigen.

Rund 60 Prozent betroffen
Durch die Reduktion des Grenzbetrages kommt bei rund 250 Eltern (ca. 1,5 Prozent) neu der Maximaltarif (städtische Einrichtungen) bzw. der Tarif für nicht subventionierte Plätze (private Einrichtungen) zur Anwendung. Betroffen sind aber auch alle Eltern, deren Elternbeitrag zwischen dem Minimal- und Maximaltarif liegt. Insgesamt erhöht sich für knapp 60 Prozent der Eltern ihre Beteiligung um ca. 12,5 Prozent. Für Eltern, die lediglich den Minimaltarif zu entrichten haben, ändert sich nichts.

Budgetverbesserung für die Stadt Zürich
Der individuelle Beitragsfaktor als Grundlage für den individuellen Leistungsbeitrag ist jeweils ab dem Eintritt eines Kindes in eine Kita oder einen Hort für ein Jahr gültig. Der volle Minderaufwand für die Stadt Zürich von 3,3 Mio. Franken wird daher erst im Jahr 2013 erzielt. Für die Jahre 2011 und 2012 beträgt die Budgetverbesserung für das Sozialdepartement und das Schul- und Sportdepartement 1,1 Mio. Franken respektive 3,0 Mio. Franken.