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Neuorganisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes

Medienmitteilung

Aufgrund des revidierten Vormundschaftsrechts des Bundes muss die Organisation des Kinder- und Erwachsenenschutzes neu gestaltet werden. Dies erfordert Anpassungen der Gemeindeordnung und Platz für zusätzliches Personal.

21. März 2012

Per 1. Januar 2013 tritt das im Zivilgesetzbuch revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als zwingende Folge der Veränderungen des übergeordneten Rechts muss die Behördenorganisation neu geregelt werden.

Die Stadt Zürich verfügt schon heute über eine professionelle Vormundschaftsbehörde, die in weiten Teilen den Vorgaben an die zukünftige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entspricht. Trotzdem stehen bedeutende strukturelle Veränderungen an. Die Vormundschaftsbehörde besteht aus sieben vom Gemeinderat nach Parteiproporz gewählten Mitgliedern, ihr Präsident ist der Vorsteher des Sozialdepartements. Neu wird der Stadtrat die künftig neun Mitglieder der Fachbehörde bestimmen, wobei in der Behörde Fachwissen in den Bereichen Recht und Soziale Arbeit sowie Pädagogik, Psychologie, Gesundheit oder Treuhandwesen vertreten sein muss. Der Sozialvorsteher wird nicht mehr Mitglied der Behörde sein. Die KESB bleibt in ihrer Aufgabenerfüllung unabhängig.

Diese Änderungen in der Behördenstruktur erfordern Anpassungen der Gemeindeordnung, nämlich die Aufhebung der Bestimmungen, in denen die Vormundschaftsbehörde erwähnt wird. Die Strukturen der KESB werden im kantonalen Recht vorgegeben. Danach sind grundsätzlich keine ergänzenden Regelungen erforderlich, wobei der kantonale Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die entsprechende Änderung der Gemeindeordnung zuhanden der Gemeinde aus Zeitgründen bereits heute.

Zusätzliche Räumlichkeiten
Da die künftige KESB gegenüber der heutigen Vormundschaftsbehörde zusätzliche Aufgaben erhält, benötigt sie mehr Personalressourcen im Umfang von elf Vollzeitstellen (zwei ordentliche Behördenmitglieder, drei Ersatzmitglieder und weitere Mitarbeitende), was wiederum zusätzliche Räumlichkeiten erfordert. Die Arbeitsplätze und ein zusätzliches Sitzungszimmer sollen in der Liegenschaft an der Stauffacherstrasse 45, wo die Vormundschaftsbehörde seit 2005 Räumlichkeiten mietet, eingerichtet werden. Der Ausbau des bestehenden Standorts durch Zumiete von Teilen des 4. Obergeschosses ist betrieblich ideal.
Das Mietobjekt muss auf die städtischen Bedürfnisse ausgebaut werden. Die Geschäfte der Vormundschaftsbehörde verlangen einen hohen Schutz der Privatsphäre sämtlicher Verfahrensbeteiligten. Die Mitarbeitenden sind daher weitgehend in Einzelbüros untergebracht. Im Weiteren sind ein Zutrittskonzept und eine Personenschutzanlage nötig.

Den für den Ausbau erforderlichen Objektkredit von 1,19 Millionen Franken hat der Stadtrat vorbehältlich der Zustimmung des Gemeinderats zur jährlichen Miete von rund 129 000 Franken bewilligt. Die Umsetzung des Bauprojekts ist für den Zeitraum von Juli bis September 2012 vorgesehen.