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Soziale Dienstleistungen für Gemeinden im Kanton Zürich

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Sozialen Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich (SEB) im Rahmen eines Pilotversuchs Dienstleistungen für andere Gemeinden erbringen können.

30. Mai 2012

Im Rahmen eines bis Ende 2014 befristeten Pilotversuchs sollen die Soziale Einrichtungen und Betriebe gegen Abgeltung der Vollkosten anderen Zürcher Gemeinden bestimmte Leistungen in den Bereichen Arbeits- und Wohnintegration sowie Suchtintervention anbieten können. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Die Leistungen können sowohl auf Stadtgebiet als auch vor Ort in anderen Gemeinden erbracht werden. Beispiele sind die Abklärung der Arbeitsfähigkeit neuaufgenommener Sozialhilfebeziehender in der Basisbeschäftigung, Berufsvorbereitungsjahre für Jugendliche, Übernachtungen in der Notschlafstelle oder Zutritt zu den Kontakt- und Anlaufstellen für Drogenabhängige.

Die Dienstleistungen der Sozialen Einrichtungen und Betriebe sind heute mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich vorbehalten. Die Zugangsbeschränkung soll die die Sogwirkung der Stadt für Menschen mit sozialem Unterstützungsbedarf einschränken, untergräbt aber den Entlastungseffekt sozialer Einrichtungen bei Personengruppen, die sich in Zürich aufhalten, ohne Zutritt zu diesen Einrichtungen zu haben. Die Öffnung zusätzlicher Angebote für andere Gemeinden bietet der Stadt die Chance, den öffentlichen Raum zu entlasten und überdies Auslastungsschwankungen der Einrichtungen auszugleichen. Auch erhöht eine Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg die Wirksamkeit sozialer Interventionen.