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Der Testbetrieb für beschleunigte Asylverfahren in Zürich startet fristgerecht Anfang 2014

Medienmitteilung

Die Vorbereitungsarbeiten für die vorgesehene Testphase in Zürich laufen auf Hochtouren. Ab Januar 2014 nimmt das Zentrum Juch erste Asylsuchende auf, die der Testphase zugeteilt werden. Die Unterkunft wurde im Hinblick auf die Bedürfnisse des Testbetriebs leicht angepasst. Für die Betreuung der Asylsuchenden ist die Stadt Zürich, vertreten durch die Fachorganisation AOZ, zuständig. An der Förrlibuckstrasse in Zürich richtet das Bundesamt für Migration (BFM) ein Verfahrenszentrum ein. Dort werden ab dem 6. Januar 2014 rund 30 BFM-Mitarbeitende tätig sein und beschleunigte Asylverfahren durchführen. Ob die neuen Verfahren den gewünschten Mehrwert bringen, lässt das BFM sowohl in betriebswirtschaftlicher wie in qualitativer Hinsicht extern evaluieren.

3. Dezember 2013

Die Fachorganisation AOZ wird künftig im Zentrum Juch 300 Personen betreuen, die sich im beschleunigten Verfahren des BFM befinden. Der Betrieb des Zentrums Juch dient dem Verfahrenszentrum Zürich zu und ist entsprechend ausgestaltet. Die Asylsuchenden können das Zentrum von 7.00 bis 20.00 Uhr verlassen. Mit dem Stadtzürcher Betrieb «Sicherheit Intervention Prävention sip züri» ist vereinbart, dass er die Ein- und Ausgangskontrollen sowie die Sicherheitsaufgaben im Zentrum mit einer 24-Stunden-Präsenz übernimmt.

Die maximale Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden im Zentrum Juch beträgt 140 Tage. Während dieser Zeit stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Einerseits werden die Asylsuchenden in den Betrieb des Zentrums eingebunden. Andererseits können sie in Kleingruppen gemeinnützige Einsätze leisten, die der Stadt Zürich und der Region zu Gute kommen. Schulpflichtige Kinder besuchen die zentrumseigenen Aufnahmeklassen, welche von der Kreisschulpflege beaufsichtigt werden. Das Zentrum Juch soll gut im Quartier verankert sein. Dazu ist ein periodischer Austausch mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Vertretern von Quartiereinrichtungen vorgesehen.

Verschiedene Phasen im neuen Verfahren

Im Rahmen des Testbetriebs wird das BFM die neuen, beschleunigten Verfahren prüfen. Dafür richtet es an der Förrlibuckstrasse ein Verfahrenszentrum mit rund 30 Mitarbeitenden ein. Die Asylsuchenden werden dem Testbetrieb nach dem Zufallsprinzip zugeteilt. Sie erhalten neu eine unentgeltliche Rechtsvertretung, welche sie berät und unterstützt. Die Verfahren im Testbetrieb Zürich sehen eine klare Unterteilung in verschiedene Phasen vor. In einer ersten Phase (Vorbereitungsphase) wird die Erstbefragung durchgeführt und die Rechtsberater klären die Asylsuchenden über ihre jeweilige Chance auf Asyl auf. In der zweiten Phase (Taktenphase) findet die Anhörung statt, anschliessend wird der erstinstanzliche Asylentscheid verfügt. In der Beschwerde- und Vollzugsphase beraten die Rechtsvertreter abgewiesene Asylsuchende, ob eine Beschwerde aussichtsreich erscheint und reichen eine solche gegebenenfalls beim Bundesverwaltungsgericht ein. Verzichtet ein Asylsuchender nach einem negativen Entscheid auf eine Beschwerde, führen BFM-Mitarbeitende mit ihm ein Ausreisegespräch, leiten die Papierbeschaffung ein und organisieren die Ausreise. Wegweisungen von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden organisiert das BFM in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich. Die Zuständigkeit für den Vollzug der Wegweisungen bleibt dabei aber beim Kanton Zürich.

Das BFM lässt die Testphase extern evaluieren. Zusätzlich hat eine Begleitgruppe, zusammengesetzt aus Expertinnen und Experten von Kantonen und Fachorganisationen, die Aufgabe, die Erkenntnisse aus der Testphase zu analysieren und Empfehlungen zur Umsetzung zu erarbeiten. Bereits während der Testphase hat das BFM ein hohes Interesse an der laufenden Verbesserung der Prozesse, um damit optimale Grundlagen für die Neustrukturierung des Asylwesens zu schaffen.

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